Mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 stellten die Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Salzburg den Antrag auf naturschutzbehördliche Genehmigung der Nutzung zweier näher bezeichneter Teilflächen im Ausmaß von 108 m2 beziehungsweise von 127 m2 des Grundstücks Nr. 1137/18, KG A, als Garten. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, dass sich auf dem im Eigentum der Erstbeschwerdeführerin stehenden Grundstück Nr. 1137/42 und dem im Eigentum des Zweitbeschwerdeführers un... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Dem Argument, dass nach einem "Öffentlichkeitsprinzip" des Grundbuches die Naturschutzbehörde an eine Grundstücksbezeichnung im Grundbuch gebunden sei, ist zu erwidern, dass ein so verstandenes "Öffentlichkeitsprinzip" nicht besteht. Eine Bindung der Naturschutzbehörde ... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März 1... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §473;ABGB §479;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;GBG 1955;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 des Krnt FischereiG 1951 konnte vom Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes an das Fischereirecht in fremden Gewässern nur auf die im § 481 ABGB angeführte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind die Töchter und (nach der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Salzburg vom 29. März 2002, 3 A 49/01b-14) je zur Hälfte Erbinnen des Nachlasses der Diplomkauffrau HL, welche bis zu ihrem Tod in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stand. Die Dienststelle der Mutter der Beschwerdeführerinnen war die Landesberufsschule 2 in Salzburg. Die Mutter der Beschwerdeführerinnen bewarb sich um die Position der schulfesten Leiterstell... mehr lesen...
Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BGBG 1993 §15 Abs1 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §19 idF 1994/016;BGBG 1993 §22;BGBG 1993 §23 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §3 Z5;BGBG 1993 §45;
Rechtssatz: Das BGBG 1993 sieht in den §§ 22 ff zwar auch die Möglichkeit vor, dass die Gleichbehandlungskommission ein Gutachten hinsichtlich einer Diskriminierung nach den §§ 3 b... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 16. Juni 1998 erwarb der Beschwerdeführer von seinem Sohn Georg T 11.776/30.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 970 GB 01657 L, Gerichtsbezirk D. Dieser Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "II. Herr Georg T verkauft und übergibt und Herr Ernst T, geb. 6. November 1926, im folgenden kurz Käufer, kauft und übernimmt den aus BOZ 81 ersichtlichen Anteil des Verkäufers von 11776/30000stel an der EZ 970 Grundbuch 01657 L, Gerichtsbezirk D im R... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch32/06 Verkehrsteuern
Norm: GBG 1955 §22;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Es genügt in jenen Fällen, in denen der ursprüngliche Erwerbsvorgang bücherlich durchgeführt wurde, dass der ursprüngliche Veräußerer im Wege des Tatbestandes der Rückgängigmachung den obligatorischen Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums mit der Wirkung erhält, dass er über das Grundstück wieder so verfügen kann, wie v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 6. Juli 1993, womit über den Bescheid des Vermessungsamtes Feldkirch vom 7. Jänner 1993 abgesprochen worden sei, keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bestätigt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer am 26. August 1992 die Grenzwiederherstellung des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955;VermG 1968 §40;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen. European Cas... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GBG 1955;WWSLG Tir 1952 §54 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtsnatur von agrarbehördlichen Verbücherungsansuchen an das Grundbuch (hier im Bescheid als "Anordnungen" bezeichnet). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mittei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §431;EO §237 Abs1;GBG 1955 §22;GBG 1955 §23;GBG 1955 §4;GBG 1955 §78;GGG 1984 TP9 Anm12 litd; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/8, S 500;
ÖStZ 1989, 286;
Rechtssatz: Als "Eigentümer" iSd TP 9 Anm 12 lit d erster Satz GGG, des gmeäß § 1 Abs 1 GGG e... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/11 Grundbuch80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §37 Abs1 Z1 impl;FlVfGG §50 Abs2 impl;FlVfLG Tir 1978 §32 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;FlVfLG Tir 1978 §74 Abs4;GBG 1955 §21;GBG 1955 §22;GBG 1955 §26;GBG 1955 §94;LSGG §4 Abs2 impl;
Rechtssatz: Ein verbücherungsfähiger Tauschvertrag liegt nicht vor, wenn er nicht zwischen den Eigen... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955 §22 Satz1;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 22 erster Satz GBG 1955 hat bloß eine Vereinfachung grundbuchstechnischer Art im Auge. Es soll nämlich bei mehreren aufeinander folgenden außerbücherlichen Rechtsübergängen von Liegenschaften oder bücherlichen Rechten vermieden werden, diese Rechtsübergänge später einzeln bücherlich nachzutragen. Ausgehend davon, dass bereits... mehr lesen...