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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §37 Abs1 Z1 impl;Rechtssatz
Ein verbücherungsfähiger Tauschvertrag liegt nicht vor, wenn er nicht zwischen den Eigentümern der Grundstücke, die getauscht werden, geschlossen wurde und auch § 22 erster Satz GBG nicht zur Anwendung kommen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070217.X03Im RIS seit
11.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015