Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Franz G*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hackenbuchner, öffentlicher Notar in Salzburg, wegen Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen de... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von im Instanzenzug ergangenen vollstreckbaren - und mittlerweile auch rechtskräftigen (E des OGH vom 13. Jänner 2009, AZ 5 Ob 224/08i) - Urteilen des Landesgerichts Salzburg und des Oberlandesgerichts Linz bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien antragsgemäß ob einer Liegenschaft des Verpflichteten die Ersichtlichmachung der Aufschrift „Wohnungseigentum" und die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts zu 218/390 Anteilen für die erstbetreibende... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Erstgerichts vom 6. Februar 2008 gegenüber der Betreibenden verpflichtet, in folgende Lösungserklärung einzuwilligen und diese beglaubigt zu unterfertigen: „Auf der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch *****, Eigentümerin ... (Betreibende) ..., haftet unter C-LNR 1 zu Tagebuchzahl 414/1965 die Dienstbarkeit hinsichtlich Grundstück 50/1 des Durchgangs und der Durchfahrt in der Winterzeit gemäß Punkt 8 littera d de... mehr lesen...
Begründung: Albert W*****, laut Grundbuch geboren am 9. 11. 1962, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 1085/4, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 103 m², und dem in der Katastralgemeinde ***** gelegenen Grundstück 717/6, Baufläche mit einer Fläche von 494 m², besteht. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 597 m². Zu TZ 211/2007 wurde die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bis 08.02.2008 bewirkt. Im Rang nach dieser Anmerkung ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch ***** stand im Jahr 2002 im bücherlichen Alleineigentum der Gertrude H*****, geboren am 26. 2. 1914. Sie hat Georg H***** am 17. 7. 2007 eine schriftliche Vollmacht ausgestellt und ihn damit unter anderem auch bevollmächtigt, alle in § 1008 ABGB angeführten Geschäfte in ihrem Namen zu tätigen und Grundbuchsgesuche auch dann einzubringen, wenn ihr die beantragte Eintragung nicht zum Vorteil gereicht. Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch *... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller wandte sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegen die Erhöhung des Nettohauptmietzinses gemäß § 46a MRG für das Bestandsobjekt top 7, 8 und 8a im Haus H***** und brachte dazu vor, er sei Hauptmieter dieser Objekte, die Antragsgegnerin Eigentümerin und Vermieterin. Den ursprünglichen Mietvertrag habe Dr. Adolf K***** abgeschlossen, der am ***** verstorben sei. Bereits vor seinem Tod sei der Antragsteller aufgrund eines vertraglich vereinbarten W... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergleic... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 982 GB *****, die aus den Grundstücken 1726/8 und 1726/9 besteht. Zur TZ 1840/96 ist die Eröffnung dieser Einlage für die Grundstücke 1726/8 und 1726/9 aus der EZ 67 angemerkt. Alleineigentümer dieser Liegenschaft, die unter anderem aus dem Grundstück 1726/1 besteht, ist Wolfgang H*****. Im A2-Blatt der EZ 67 ist zu TZ 3344/80 und TZ 1944/03 die Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens an den Grundstücken 17... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser verstarb am 4. 10. 2004 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Erbberechtigt waren je zur Hälfte seine Brüder Werner G***** und Gerhard G*****. Während sich Werner G***** seines Erbrechtes entschlug, gab Gerhard G***** zum gesamten Nachlass die bedingte Erbserklärung ab. Diese wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 15. 11. 2004 angenommen. Zum Nachlass gehörte auch die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches A*****, GstNr 2418/8, samt dem darau... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihre 37/2559 Anteile B-LNR 35 der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung top W 19, *****, verbunden ist (Beilage ./A), um EUR 110.000 an den beklagten Rechtsanwalt verkauft. Der von ihm verfasste Kaufvertrag wurde am 28. 12. 2005 unterfertigt. Die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers ist bereits erfolgt. Aus dem Kaufpreis war ein Restdarlehen abzudecken. Den danach verbliebenen Restkaufpreis hat der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur Hereinbringung von 50.000 EUR sA der betreibenden Partei bewilligte Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Rekurs hatte eine Verbotsberechtigte erhoben, zu deren Gunsten mit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft des Verpflichteten angemerkt worden war. Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im außerordentlichen Revisionsrekurs aufgeworfene Frage der Zulässigkeit der Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG nach Übertragung von Dienstbarkeiten (Leitungsrechten) von der O***** AG auf die Antragstellerin im Weg der Gesamtrechtsnachfolge infolge einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 und § 17 SpaltG ist bereits durch höchstgerichtliche Rechtsprechung geklärt. In der Entscheidung 5 Ob 88/05k... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundrechtssache der Antragstellerin Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anmerkung einer Benützungsvereinbarung, über den außeror... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs3 D2GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand in Grundbuchssachen ist grundsätzlich vermögensrechtlicher Natur. Es gilt daher die vom Wert des Entscheidungsgegenstandes abhängige Rechtsmittelbeschränkung des § 14 Abs 3 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG. Hier: Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts des Berechtigten bei bücherlich eingetragenen Vorkaufsrechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem die erstgerichtliche Abweisung eines Gesuches um Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts der Vorkaufsberechtigten der Liegenschaften EZ ***** bestätigt wurde, enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes Euro 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Bewertungsausspruch wurde damit begründet, dass sich keine Anhaltspunkte für die Annahme ergeben hätten, die für d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Norm: GBG §122GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren in Grundbuchssachen ist einseitig. Entscheidungstexte 5 Ob 163/02k Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 163/02k Veröff: SZ 2002/115 5 Ob 233/02d Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 233/02d Auch; Beisatz: Eine Rechtsmittelbeantwortung ist zurückzuweisen. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin Elfrieda H***** war (bis zur Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Eintragungsgesuches) Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Die Liegenschaft besteht aus insgesamt 15 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 64.258 m2, wovon laut Gutsbestandsblatt 36.066 m2 auf "Wald", 27.928 m2 auf "landwirtschaftlich genutzte Flächen" und 264 m2 auf eine "Baufl. (Gebäude)" entfallen. Im Rang C-LNR 5a ist für Mag. Ottilie K***** und Eduard K***** (d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner KR A***** ist Eigentümer des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts errichteten Hauses *****. Er schloß am 29. 8. 1988 mit DI Ernst S***** einen schriftlichen, ab 1. 9. 1988 in Kraft tretenden Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß dieses Hauses. Der Antragsteller DI S***** räumte die Wohnung Ende Februar 1992. Am 19. 6. 1992 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Stadtamtes Leoben die Feststellung, daß die von ihm am Mietobjekt getätigten ... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d8EO §78EO §350GBG §33GBG §126 Abs2ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadurch entstandene Lücke ist durch analoge Anwendu... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2cAußStrG idF WGN 1997 §14 Abs1 D1aAußStrG idF WGN 1997 §14 Abs1 D1cAußStrG 2005 §62 Abs1 B1cGBG §126 Abs2
Rechtssatz: Nichtigkeitsgründe sind stets von erheblicher Bedeutung für die Rechtssicherheit. (hier: Nichtbeachtung der Rechtskraft). Entscheidungstexte 5 Ob 55/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Schwarz, Dr.Graf und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Urkundenhinterlegungssache des Antragstellers Wilhelm R*****, vertreten durch Dr.Gerd Hartung, Rechtsanwalt in Wien, wegen Übereignung des Hälfteanteils an einem Superädifikat *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Antragstell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cGBG §119 Z1GBG §122 Abs1GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Wer - wenn auch gesetzwidrig - vom erstgerichtlichen Beschluß nicht verständigt wurde, dessen Zustellung auch nicht begehrt und ihn nicht angefochten hat, ist nicht berechtigt, unmittelbar eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu verlangen, ohne zunächst Abhilfe durch das zuständige Rekursgericht versucht zu haben (Hier Grundbuchssache). Entscheidun... mehr lesen...