Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Unmittelbarer Anspruch eines Kindes auf Ersatz der Kosten auswärtiger Verpflegung, wenn es unfallsbedingt den ihr vom Vater im elterlichen Haushalt gewähren gesetzlichen Unterhalt nicht in Anspruch nehmen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030446Dokumentnummer
JJR_19681212_OGH0002_0020OB00338_6800000_002