RS OGH 1968/12/12 2Ob338/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1968
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Norm

ABGB §1325 A
EKHG §13 Z3

Rechtssatz

Unmittelbarer Anspruch eines Kindes auf Ersatz der Kosten auswärtiger Verpflegung, wenn es unfallsbedingt den ihr vom Vater im elterlichen Haushalt gewähren gesetzlichen Unterhalt nicht in Anspruch nehmen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030446

Dokumentnummer

JJR_19681212_OGH0002_0020OB00338_6800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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