Norm: StGB §82
Rechtssatz: Der Tatbestand der Aussetzung verlangt die Herbeiführung einer konkreten Lebensgefährdung, die nur dann anzunehmen ist, wenn ohne fremde Hilfe die nahe Möglichkeit des Eintrittes des Todes gegeben ist, die Lebensrettung daher nur vom Zufall abhängt. Entscheidungstexte 13 Os 191/95 Entscheidungstext OGH 06.03.1996 13 Os 191/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §82
Rechtssatz: Für den Begriff des Imstichlassens ist es keineswegs erforderlich, daß sich der Täter räumlich vom Opfer entfernt. Entscheidungstexte 14 Os 105/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 14 Os 105/89 Veröff: SSt 60/71 = EvBl 1990/71 S 310 = JBl 1990,262 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: StGB §82
Rechtssatz: Die beiden im § 82 Abs 1 und Abs 2 StGB angeführten selbständigen Deliktsfälle setzen ein Handeln des Täters mit zumindest bedingtem, auf Herbeiführung einer konkreten Lebensgefährdung des Tatopfers gerichteten Vorsatz voraus. Entscheidungstexte 14 Os 105/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 14 Os 105/89 Veröff: SSt 60/71 = EvBl 1990/71 S 310 = JBl ... mehr lesen...
Norm: StGB §82
Rechtssatz: Die Deliktsfälle nach Abs 1 und Abs 2 des § 82 StGB schließen sich gegenseitig aus. Entscheidungstexte 14 Os 105/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 14 Os 105/89 Veröff: SSt 60/71 = EvBl 1990/71 S 310 = JBl 1990,262 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092303 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11. Februar 1967 geborene Maria A (zu 1) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 StGB, (zu 2) des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung nach § 95 Abs. 1 StGB, (zu 3) des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB und (zu 4) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §82
Rechtssatz: § 82 StGB ist ein Erfolgsdelikt, das mit Eintritt der konkreten Lebensgefahr (die durch das Imstichlassen entweder erst geschaffen oder vergrößert wurde) vollendet ist. Entscheidungstexte 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 9 Os 209/77 Veröff: SSt 49/51 = EvBl 1979/71 S 214 = JBl 1979,157 = RZ 1979/4 S 18 ... mehr lesen...
Norm: StGB §82StGB §83StGB §86
Rechtssatz: Führt eine vorsätzlich zugefügte Körperverletzung zum Tod, dann wird, wenn der Täter des Opfers noch vor dessen Ableben im Sinne des § 82 Abs 1 oder 2 StGB aussetzt, das Verbrechen der Aussetzung durch das der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verdrängt (materielle Subsidiarität). Entscheidungstexte 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StGB §82
Rechtssatz: Auch ein bereits Hilfloser (Säugling, Querschnittgelähmter, Schwerverletzter) kann ausgesetzt werden (dadurch, daß er aus einer relativ gesicherten Lage in eine für ihn gefährdete verbracht wird). Entscheidungstexte 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 9 Os 209/77 Veröff: SSt 49/51 = JBl 1979,157 = EvBl 1979/71 S 214 = RZ 1979/4 S 18 ... mehr lesen...
Norm: StGB §80 DStGB §82. StGB §94StPO §281 Abs1 Z8 Cc
Rechtssatz: Ist die Todesfolge nicht auf die Vernachlässigung der Beistandspflicht, sondern auf eine dem Opfer vorher zugefügte schwere Verletzung zurückzuführen, so kann gegenüber der auf § 88 und § 82 StGB lautenden Anklage, ohne Anklageüberschreitung auf § 80 StGB erkannt werden. Entscheidungstexte 13 Os 172/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §2 CStGB §82StGB §94
Rechtssatz: Kausalität der Unterlassung bei §§ 82 und 94 StGB: Ob der Tod des Opfers bei gebotenem Verhalten, das heißt bei Erfüllung der Beistandspflicht nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft unterblieben wäre, ist auch unter Berücksichtigung der besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, soweit solche einen gegenüber dem angenommenen Normalfall andersartigen Kausalverlauf konkret indizier... mehr lesen...
Norm: StGB §82StGB §94
Rechtssatz: § 82 StGB setzt zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz voraus; nach § 94 StGB genügt Fahrlässigkeit in bezug auf die Herbeiführung oder Vergrößerung einer Todesgefahr. Entscheidungstexte 13 Os 172/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 13 Os 172/76 Veröff: SSt 47/77 = EvBl 1977/155 S 327 = RZ 1977,40 = JBl 1977,498 ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §82
Rechtssatz: Zur Garantenstellung des Gastwirts (oder des privaten Gastgebers) gegenüber einem für ihn erkennbar infolge Trunkenheit zurechnungsunfähigen Gast. Veröff: NJW 1975,1175 = MDR 1975,327 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103773 Dokumentnummer JJR_19741205_AUSL000_004STR00529_7400000_001 mehr lesen...