RS OGH 1989/11/8 14Os105/89

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

StGB §82

Rechtssatz

Die beiden im § 82 Abs 1 und Abs 2 StGB angeführten selbständigen Deliktsfälle setzen ein Handeln des Täters mit zumindest bedingtem, auf Herbeiführung einer konkreten Lebensgefährdung des Tatopfers gerichteten Vorsatz voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092300

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_0140OS00105_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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