RS OGH 1996/3/6 13Os191/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1996
beobachten
merken

Norm

StGB §82

Rechtssatz

Der Tatbestand der Aussetzung verlangt die Herbeiführung einer konkreten Lebensgefährdung, die nur dann anzunehmen ist, wenn ohne fremde Hilfe die nahe Möglichkeit des Eintrittes des Todes gegeben ist, die Lebensrettung daher nur vom Zufall abhängt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0092305

Dokumentnummer

JJR_19960306_OGH0002_0130OS00191_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten