RS OGH 1978/10/17 9Os209/77, 15Os52/20s

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Veröffentlicht am 17.10.1978
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Norm

StGB §82

Rechtssatz

§ 82 StGB ist ein Erfolgsdelikt, das mit Eintritt der konkreten Lebensgefahr (die durch das Imstichlassen entweder erst geschaffen oder vergrößert wurde) vollendet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092309

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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