Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 6. Oktober 1997 entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und sprach gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 aus, dass dem Beschwerdeführer für die Dauer von 20 Monaten (gerechnet ab 11. Juli 1997, sohin bis 11. März 1999) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die Dauer der vom Beschwerdeführer zu verbüßenden Haftstrafe von 9 Mo... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 litf;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Es besteht keine Bindung der Entziehungsbehörde an das strafgerichtliche Urteil insofern, als ihr die Heranziehung des § 66 Abs. 2 lit. f KFG 1967 verwehrt ist, weil keine Verurteilung gemäß § 81 Z. 1 StGB erfolgt ist. Spätestens seit der 17. KFG- Novelle, mit der die im Beschwe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 3, § 25 Abs. 3 und § 35 Abs. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B auf die Dauer von fünf Jahren gerechnet vom 19. Dezember 1997, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides, bis einschließlich 19. Dezember 2002. Begründend wurde nach Wiedergabe der erwähnten Rechtsvorschriften ausgeführt,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat fahrlässig den Tod einer Person dadurch herbeigeführt, dass er im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von ca. 110 bis 125 km/h, somit mit extrem überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, wobei er lediglich das Abblendlicht eingeschal... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Jahren erweist sich im Beschwerdefall als bei weitem überhöht: Der Beschwerdeführer war strafgerichtlich unbescholten. Ungeachtet des Umstandes, dass der Beschwer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 3, § 25 Abs. 3 und § 35 Abs. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B auf die Dauer von fünf Jahren gerechnet vom 19. Dezember 1997, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides, bis einschließlich 19. Dezember 2002. Begründend wurde nach Wiedergabe der erwähnten Rechtsvorschriften ausgeführt,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat fahrlässig den Tod einer Person dadurch herbeigeführt, dass er im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von ca. 110 bis 125 km/h, somit mit extrem überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, wobei er lediglich das Abblendlicht eingeschal... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Jahren erweist sich im Beschwerdefall als bei weitem überhöht: Der Beschwerdeführer war strafgerichtlich unbescholten. Ungeachtet des Umstandes, dass der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde ha... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §116 Abs5;StGB §81 Z1;StGB §89;
Rechtssatz: Auch außerberuflich begangene Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften können den Wegfall der Vertrauenswürdigkeit nach sich ziehen ; dies kann sogar schon bei einem einzigen Delikt der Fall sein, wie etwa bei einem Alkoholdelikt oder dem Befahren eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 lit. b KFG 1967 die Fahrschullehrerberechtigung entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde ha... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 litb;KFG 1967 §116 Abs5;StGB §81 Z1;StGB §89;
Rechtssatz: Auch außerberuflich begangene Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften können den Wegfall der Vertrauenswürdigkeit nach sich ziehen ; dies kann sogar schon bei einem einzigen Delikt der Fall sein, wie etwa bei einem Alkoholdelikt oder dem Befahren eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und gemäß § 99 Abs. 1 lit. b leg. cit. über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 22.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) verhängt; er habe am 9. August 1998 zu einer näher angegebenen Zeit ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort im Bezirk Braunau am Inn gelenkt und sich an diesem Tag um 08.36 Uhr im ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und gemäß § 99 Abs. 1 lit. b leg. cit. über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 22.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) verhängt; er habe am 9. August 1998 zu einer näher angegebenen Zeit ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort im Bezirk Braunau am Inn gelenkt und sich an diesem Tag um 08.36 Uhr im ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §81 Z2;StGB §89;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22;
Rechtssatz: Die Bestrafung der Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung und die gerichtliche Verurteilung nach § 89 (iVm § 81 Z 2) StGB widerspricht nicht dem Verbot der Doppelbestrafung (Hinweis E 14.11.1997, 97/02/032... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRKZP 07te Art4;StGB §81 Z2;StGB §89;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22;
Rechtssatz: Die Bestrafung der Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung und die gerichtliche Verurteilung nach § 89 (iVm § 81 Z 2) StGB widerspricht nicht dem Verbot der Doppelbestrafung (Hinweis E 14.11.1997, 97/02/032... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab Erlassung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 17. Juni 1997 die bis 17. Jänner 1998 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab 23. Juni 1997, ohne Einrechnung von Haftzeiten, keine neu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab Erlassung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 17. Juni 1997 die bis 17. Jänner 1998 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab 23. Juni 1997, ohne Einrechnung von Haftzeiten, keine neu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 85/18/0253 6 Stammrechtssatz Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 85/18/0253 6 Stammrechtssatz Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer ausgestellte NÖ Jagdkarte für ungültig erklärt und auf die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides entzogen. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 27. Mai 1994 mit einem Jagdgewehr in einem näher bezeichneten Jagdrevier aus ca. 130 m Entfernung auf einen Rehbock geschossen, obwohl durch den Geländeabfall zu einer O... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer ausgestellte NÖ Jagdkarte für ungültig erklärt und auf die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides entzogen. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 27. Mai 1994 mit einem Jagdgewehr in einem näher bezeichneten Jagdrevier aus ca. 130 m Entfernung auf einen Rehbock geschossen, obwohl durch den Geländeabfall zu einer O... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch
Norm: JagdG NÖ 1974 §61 Abs1 Z8;JagdG NÖ 1974 §62;StGB §81 Z2;StGB §89;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde ist an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht (Hinweis E 21.4.1999, 98/03/0161). Schla... mehr lesen...
Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch
Norm: JagdG NÖ 1974 §61 Abs1 Z8;JagdG NÖ 1974 §62;StGB §81 Z2;StGB §89;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde ist an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht (Hinweis E 21.4.1999, 98/03/0161). Schla... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §81 Z2;StGB §88 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass der Lenker, dem die Lenkerberechtigung wegen Lenken des Kfz in einem zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vorübergehend entzogen wurde, in der Folge nicht nach ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §81 Z2;StGB §88 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass der Lenker, dem die Lenkerberechtigung wegen Lenken des Kfz in einem zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vorübergehend entzogen wurde, in der Folge nicht nach ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1997 wurde über den Beschwerdeführer unter Berufung auf § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt, weil er in seinen Schriftsätzen vom 15. Juni, 6. September und 23. Oktober 1995 die Leiterin des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste als "Idiotin" bzw. "vertrottelte Idiotin" bezeichnet habe. Als Grund dafür habe der Beschwerdeführer angegeben, daß angeblich vom Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/10/0469 8 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmi... mehr lesen...