Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 85/18/0253 6 Stammrechtssatz Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansic... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 17. April 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 9. September 1989 um ca. 21.20 Uhr in Wien 19, Agnesgasse, nächst Krottenbachstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt; sie habe hiedurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 begangen. Es wurde... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 17. April 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 9. September 1989 um ca. 21.20 Uhr in Wien 19, Agnesgasse, nächst Krottenbachstraße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt; sie habe hiedurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 begangen. Es wurde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 85/18/0253 6 Stammrechtssatz Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 85/18/0253 6 Stammrechtssatz Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Jänner 1985 erkannte die Burgenländische Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 10. März 1984 um 18,45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf dem Güterweg Apetlon - Pamhagen von Pamhagen in Richtung Apetlon bis ca. 600 m vor das Ortsgebiet gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Jänner 1985 erkannte die Burgenländische Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 10. März 1984 um 18,45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf dem Güterweg Apetlon - Pamhagen von Pamhagen in Richtung Apetlon bis ca. 600 m vor das Ortsgebiet gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansicht nicht gebunden (Hinweis E 22.1.1988, 87/18/0107). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38;StGB §81 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst wenn das Gericht eine Alkoholisierung iSd § 81 Z 2 StGB nicht angenommen haben sollte, sind die Behörden des Verwaltungsstrafverfahrens an diese gerichtliche Ansicht nicht gebunden (Hinweis E 22.1.1988, 87/18/0107). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1313a;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §35 Abs3;FinStrG §36 Abs2;StGB; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die persönliche Begehung einer Tat und die Verantwortung für fremdes Handeln stellen völlig verschiedene Verhaltenstypen dar. Das Verschulden eines Er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 litd;StGB;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bei strafgerichtlichen Verurteilungen nach § 83 Abs 1 und §§ 15, 269 Abs 1, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB der Versagungstatbestand des § 25 Abs 3 lit d PassG als erfüllt angesehen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;MRK Art8;StGB;
Rechtssatz: Hat der Fremde ein Verhalten gesetzt, das objektiv geeignet ist, strafgerichtliche Tatbestände (hier: Entwendung und Erschleichung einer Leistung), zu erfüllen, und ist eine Verurteilung des Fremden nur deswegen nicht erfolgt, weil die hierfür erforderliche Ermächtigung des jeweils... mehr lesen...