Gründe: Mit dem am 15. März 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 285 Ur 48/95h eingebrachten Schriftsatz beantragte Ing. Karl P***** die Durchführung von Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörde zur Klärung der Frage, wer der Verfasser der E-Mail an Stephan T***** ist, die in den Artikeln „NEWS deckt auf: Neue Ermittlungen in Kärnten nach Parteienfinanzierung-Vorwurf" auf der Internet-Website http://www.networld.at/ und „Die Geheimakte Kärnten" in der Druckausgabe d... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. 6. 1994, 6 c E Vr 6353/94, Hv 3821/94-49, wurde der Beklagte wegen des Vergehens der Unterlasung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt für eine Probezeit von drei Jahren verurteilt. Er hat es am 5. 6. 1992 in Wien mit dem Vorsatz, daß eine mit Strafe bedrohte Handlung, nämlich ein Einbruchsdiebstahl beim Kläger begangen w... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1302 Satz2 AABGB §1311 IIaStGB §286
Rechtssatz: 1) § 286 StGB ist ein Schutzgesetz im weiteren Sinn, das eine besondere gesetzliche Pflicht festsetzt, die drohende Beschädigung eines Dritten abzuwehren. Der geschädigte Kläger kann daher vom Beklagten den ihm auch von diesem schuldhaft und rechtswidrig (durch Verstoß gegen ein Strafgesetz) zugefügten Schaden schon nach § 1295 Abs 1 ABGB verlangen. 2) Nach § 1301 ABGB haftet... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mathias B***, Joachim A***, Hans H*** und Erasmus W*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Bandendiebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Von einem Teil der dahin gehenden Anklage wurden sie freigesprochen. Gegenstand der Entscheidung war die teils gelungene, teils versuchte Wegnahme von insgesamt mehr als 3,6 Millionen Schilling Bargeld aus Bankomaten in mehreren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der 21-jährige Thomas W*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB (als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB) schuldig erkannt (Punkt B/ des Schuldspruchs). Darnach hat er "als Beteiligter (§ 12 StGB)" mit (dem unter einem hiefür und wegen anderer Straftaten rechtskräftig abgeurteilten Mitangeklagten) Heinz B*** am 7.Oktober 1988 in Wien versucht, fremde bewegliche Sachen, und zwar Ra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden zu I der am 27.Februar 1970 geborene Lehrling Leopold W*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB und zu II der am 3.September 1970 geborene Schüler Christoph S*** des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 286 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt Leopold W*** zur Last, am 28.Juni 1987 in Ravelsbach die am 15.März 1971 geborene Gisela G*** zu Boden gest... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §286
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 286 StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt, dessen Tatbestandsverwirklichung auch erfordert, daß im Einzelfall dem Handlungspflichtigen das gebotene Verhalten physisch - real möglich war. Entscheidungstexte 11 Os 24/89 Entscheidungstext OGH 21.03.1989 11 Os 24/89 Veröff: RZ 1989/86 S 225 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11StGB §12 BcStGB §286
Rechtssatz: Bloße Mitwisserschaft und bloße Duldung einer Vorsatztat können keinen strafbaren Tatbeitrag (§ 11, dritter Fall, FinStrG) zu diesem Delikt begründen, sofern solcherart nicht etwa eine "psychische Unterstützung" des unmittelbaren Täters bewirkt wird oder die Voraussetzungen einer Begehung durch Unterlassung (§ 2 StGB) vorliegen; ansonsten kommt nur eine Strafbarkeit nach § 286 StGB in Betracht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. September 1958 geborene (beschäftigungslose) Robert A und der am 25. September 1956 geborene (gleichfalls keiner Beschäftigung nachgehende) Franz B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erstem Fall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 30. August 1982 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) der Franziska C mit Gewalt fremde bewegliche Sache , ... mehr lesen...
Norm: StGB §286
Rechtssatz: § 286 StGB trifft denjenigen, der, ohne zu der Vorsatztat eines anderen (durch Ausführungshandlungen, durch Beihilfe oder durch Anstiftung) beizutragen, deren Verwirklichung und damit deren Erfolg (beim Mord: den Tod) durch vorsätzliches Nichthindern will. Entscheidungstexte 13 Os 23/83 Entscheidungstext OGH 24.03.1983 13 Os 23/83 Veröff: SSt 5... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Juli 1961 geborene Maurerlehrling Karl Heinz B, der am 5.Mai 1961 geborene Glaserlehrling Josef C und die am 24.März 1944 geborene Hausfrau Maria A des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, Maria A als Beteiligte nach § 12 StGB, schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs haben die Angeklagten B und C im Bezirk Deutschlandsberg vorsätzlich mit der am 23.Juni 1965 geborenen unm... mehr lesen...
Norm: StGB §286
Rechtssatz: § 286 StGB verlangt, daß (beweismäßig) feststeht, daß ein anderer tatsächlich eine strafbare Handlung begangen hat. Entscheidungstexte 9 Os 61/78 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 9 Os 61/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095753 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: StGB §286
Rechtssatz: Schon objektiv erscheint eine überraschend von einem Dritten ausgeführte Tat nicht leicht zu verhindern. Entscheidungstexte 12 Os 155/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 12 Os 155/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0095745 Dokumentnummer JJR_19771222... mehr lesen...
Norm: StGB §286
Rechtssatz: Eine (strafrechtlich relevante) Pflicht zur Verhinderung einer Strafe bedrohten Handlung besteht auch dann, wenn die den Voraussetzungen des § 286 Abs 1 StGB entsprechende Haupttat dem die Ausführenden nur nach § 287 StGB angelastet werden kann; das Tatverhalten verliert dadurch nicht den Charakter einer Vorsatztat im Sinne des § 286 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §127 D1StGB §286
Rechtssatz: Der Portier und die Lagerangestellte, die vorsätzlich zulassen, daß firmeneigene Sachen ohne Bewilligung der Firmenleitung aus dem Firmengelände weggebracht werden, haften als Diebsgenossen. Entscheidungstexte 11 Os 130/73 Entscheidungstext OGH 25.01.1974 11 Os 130/73 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12StGB §75 FStGB §286
Rechtssatz: Wenn der eheliche Vater eines Kindes die von ihm gewollte vorsätzliche Tötung dieses Kindes durch einen Dritten - so insbesondere auch durch die Mutter gemäß § 139 StG (nunmehr § 79 StGB) - vorsätzlich zu verhindern unterläßt, begeht er mit Rücksicht auf die ihm nach § 139 ABGB obliegende "besondere" Sorgepflicht nicht eine Vorschubleistung im Sinne des § 212 StG (nunmehr § 286 StGB), sonde... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §12 BcStGB §206StGB §213StGB §286
Rechtssatz: 1.) Für die Frage, ob sich eine erwachsene Person durch bloße Nichthinderung des Beischlafes eines Mannes mit einem noch nicht vierzehnjährigen Mädchen des Verbrechens der Notzucht nach dem § 127 StG (nunmehr § 206 StGB) in der Erscheinungsform der Beihilfe (im Sinne des § 5 StG) schuldig macht, kommt es auf die besonderen Umstände des Falles an, insbesondere das Naheverhältnis d... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §286
Rechtssatz: Bei schlichtem Untätigbleiben kann überhaupt erst die Verletzung einer in der Rechtsordnung verankerten spezifischen Erfolgsabwendungspflicht jenes Maß an rechtsfeindlicher Willensenergie offenbaren, das der Tatbestandsverwirklichung durch Tun gleichwertig ist und darum die Bestrafung des untätig Gebliebenen wegen Mitschuld an der Haupttat kriminalpolitisch rechtfertigt. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §12 BbStGB §286
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen Mitschuld an einem Verbrechen im Sinne des § 5 StG (nunmehr Beteiligung gemäß § 12 StGB) und dem Verbrechen nach dem § 212 StG (nunmehr § 286 StGB) ist darin zu finden, daß die Verletzung der allgemeinen Pflicht, verbrecherisches Unrecht zu verhüten, der Bestimmung des § 212 StG (§ 286 StGB) zu unterstellen ist, während die Verletzung der besonderen Pflicht, ein bestimmtes ... mehr lesen...