Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig E***** zu 1. 2. und 3. „des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 StGB" (richtig: zu 1. und 2. der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen - siehe auch
Kopf: des Ersturteils - nach § 207 Abs 1 StGB und zu 3. des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB) sowie zu 4. des Vergehens (richtig: der Vergehen) der sittlich... mehr lesen...
Gründe: Karl P***** wurde (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (II), (richtig:) einer unbestimmten Anzahl von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (zu ergänzen:) Z 2 StGB (III) und mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 (zu ergä... mehr lesen...
Gründe: Josef N***** wurde der - jeweils tatmehrheitlich begangenen - Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB aF (I.1.) des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.2.) sowie des Vergehens (richtig wegen Tatmehrheit: der Vergehen) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (I.3.) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 erster Fall StGB (I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2), ferner der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (3) sowie des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (4) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen na... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Die zur Gefährdung der sittlichen, seelischen oder gesundheitlichen Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren geeignete Handlung muß vor einer geschützten Person vorgenommen werden. Die Tat muß in Gegenwart des Opfers auf eine solche Art und Weise gesetzt werden, daß sie von diesem visuell oder auditiv wahrgenommen werden kann. Briefliche oder telefonische Übermittlungen erfüllen den Tatbestand nicht. ... mehr lesen...
Norm: StGB §207 Abs1StGB §208
Rechtssatz: Realkonkurrenz bei gesonderten Willensentschlüssen. Entscheidungstexte 13 Os 84/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 13 Os 84/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0095281 Dokumentnummer JJR_19920916_OGH0002_0130OS00084_9200000_001 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Jänner 1920 geborene Pensionist Alfred B*** des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Herbst 1987 bis zum 19.Februar 1988 in St.Georgen-Ochsenburg mehrmals durch Vorzeigen seines Geschlechtsteiles vor der am 7.April 1982 geborenen, also unmündigen Beate S***, die er hiebei ebenfalls soweit entkleidete, daß ihr Geschlechtsteil zu sehen war, H... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: § 208 letzter Satz StGB normiert einen Strafausschließungsgrund. Entscheidungstexte 11 Os 86/89 Entscheidungstext OGH 14.11.1989 11 Os 86/89 12 Os 5/04 Entscheidungstext OGH 22.04.2004 12 Os 5/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Bei Kindern, die sich am Ende der Vorschulperiode und am Beginn eines rapiden körperlichen wie geistig-seelischen Reifungsprozesses befinden und daher besonders prägbar sind, ist eine Gefährdung der sittlichen, seelischen oder gesundheitlichen Entwicklung durch (wahrgenommene) exhibitionistische Vorgänge in der Regel nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der sittlichen, seelischen oder gesundheitlichen Entwicklung der unmündigen oder jugendlichen Person ausgeschlossen ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 11 Os 86/89 Entscheidungstext OGH 14.11.1989 11 Os 86/89 15 Os 31/21d ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert A I./ des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB, II./ des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB, III./ des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB und IV./ des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit b WaffenG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Münster I./ nachgenannte unmündige Personen auf ande... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 208 StGB erfasst nur Fälle, an denen das Opfer weder aktiv noch passiv beteiligt ist. Wird die Handlung nicht vor, sondern (am oder) mit dem Schutzobjekt (das heißt unter dessen unmittelbarer körperlicher Beteiligung) begangen, scheidet § 208 StGB aus. Entscheidungstexte 12 Os 118/85 Entscheidungstext OGH 19.09.1985 12 Os 118/85 Ver... mehr lesen...
Gründe: Der am 19. März 1933 geborene Gelegenheitsarbeiter Josef A wurde von der Anklage, am 15.September 1983 in Rietz die am 21.November 1975 geborene Barbara B durch die Aufforderung, an seinem Glied zu schlecken bzw. mit dem Angeklagten auf die Toilette zu gehen, wobei er sein erregtes Glied entblößt hatte, auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht zu mißbrauchen versucht zu haben (§§ 15, 207 Abs.1 StGB.), gemäß § 259 Z.3 StPO. freigesprochen. Nach den wesentlichen Urteil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Dezember 1965 geborene Heinz A 1.) des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach dem § 208 StGB und 2.) des Vergehens der Entwendung nach dem § 141 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nur den Schuldspruch wegen des erstbezeichneten Vergehens bekämpft der Angeklagte unter Anrufung des Nichtigkeitsgrundes nach dem § 281 Abs. 1 Z 9 lit a StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde. Insoweit liegt ihm - nach dem Urteilsspru... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: § 208 StGB verlangt in subjektiver Hinsicht Vorsatz in bezug auf das Alter des Schutzobjekts, dessen Gegenwart bei der Tathandlung, die Tathandlung selbst und ihre Eignung, das Schutzobjekt durch Wahrnehmung im konkreten Fall sittlich, seelisch oder gesundheitlich zu gefährden. Darüber hinaus muß die Tat in der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) geschehen, sich (oder einen Dritten) geschlechtlich zu erregen oder zu befriedige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Jänner 1929 geborene Geschäftsführer Vinzenz A (neben einem unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch) des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger nach dem § 208 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.März 1981 in Wien, um sich geschlechtlich zu erregen, vor neun- bis zehnjährigen Schülern einer vierten Volksschulklasse der Schule Santa Christiana seinen Geschlechtsteil entblößt, sohin eine Handlung vorgenommen, die geeigne... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Exhibitionistische Handlungen werden (anders als wertfreies Entkleiden oder Darstellung der Nacktheit schlechthin) regelmäßig von § 208 StGB erfaßt. Entscheidungstexte 13 Os 15/82 Entscheidungstext OGH 25.02.1982 13 Os 15/82 13 Os 140/84 Entscheidungstext OGH 04.10.1984 13 Os 140/84 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: § 208 StGB durch Vollziehung eines Geschlechtsverkehrs in Anwesenheit einer Minderjährigen. Entscheidungstexte 13 Os 119/80 Entscheidungstext OGH 23.10.1980 13 Os 119/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095343 Dokumentnummer JJR_19801023_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §208
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 208 StGB stellt objektiv nicht auf Vornahme unzüchtiger Handlungen mit oder an Unmündigen, sondern schlechthin auf die Vornahme anderer, insbesondere einem pervertierten Geschlechtstrieb entspringenden, ua vor Unmündigen begangenen Handlungen ab, die geeignet sind, die sittliche seelische oder gesundheitliche Entwicklung des Tatopfers zu gefährden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Februar 1959 geborene Maschinist Werner A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die auf die Z 5, 9 lit. a und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der jedoch Berechtigung nicht zukommt. Rechtliche Beurteilung Dem Vorbringen in der Mängelrüge, die Feststellungen über die am 2. Novembe... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Die Gefährdung des Tatopfers muß beim Delikt nach § 208 StGB nicht eine solche in geschlechtlicher Hinsicht sein. Entscheidungstexte 11 Os 95/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 11 Os 95/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095347 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Das kommentierende Vorzeigen von harter Pornographie vor noch nicht vierzehn Jahre alten schulpflichtigen Mädchen stellt eine entwicklungsgefährdende Handlung sexuellen Charakters dar, die (objektiv) geeignet ist, eine Verwirrung und Störung der Unmündigen im sexuellen Bereich herbeizuführen. Entscheidungstexte 9 Os 184/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 ... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Die Tathandlung muß objektiv geeignet sein, die geschützte Person in ihrer sittlichen, seelischen oder gesundheitlichen Entwicklung zu gefährden. Entscheidungstexte 9 Os 184/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 9 Os 184/77 Veröff: EvBl 1978/134 S 402 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Es kommt auf die abstrakte Gefährdungseignung der Tat an, nicht darauf, ob das Schutzobjekt durch die inkriminierte Handlung tatsächlich gefährdet wurde. Entscheidungstexte 12 Os 135/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 12 Os 135/76 Veröff: SSt 47/69 = EvBl 1977/121 S 247 = RZ 1977/31 S 59 9 Os 184/77 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Die Gefahr der Festigung und Vertiefung einer beim Tatopfer bereits bestehenden sexuellen Depravation genügt für das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung in seelischer oder sittlicher Hinsicht. Entscheidungstexte 12 Os 135/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 12 Os 135/76 Veröff: SSt 47/69 = EvBl 1977/121 S 247 = RZ 1977/31 S 59 ... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Nur wenn eine Gefährdung (im Sinne dieser Gesetzesstelle) als schlechthin unmöglich auszuschließen ist, mangelt es am Tatbestand. Entscheidungstexte 12 Os 135/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 12 Os 135/76 Veröff: SSt 47/69 = EvBl 1977/121 S 247 = RZ 1977/31 S 59 9 Os 41/77 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §208
Rechtssatz: Es reicht die Möglichkeit der Gefährdung aus, deren tatsächlicher Eintritt ist nicht erforderlich. Das Tatbild ist jedoch nicht hergestellt, wenn die Gefährdung wegen der besonderen Beschaffenheit des Tatobjektes (Säugling, vollkommen verwahrloster Jugendlicher) ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 10 Os 83/76 Entscheidungstext OGH 10.08.1976 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs2StGB §208StGB §218
Rechtssatz: Zum Unterschied von § 218 StGB setzt § 208 StGB die Absicht, seinen Geschlechtstrieb oder den anderer Personen zu erregen oder zu befriedigen, voraus. Entscheidungstexte 10 Os 116/76 Entscheidungstext OGH 03.08.1976 10 Os 116/76 12 Os 129/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 12 Os 129/... mehr lesen...
Norm: StGB §207StGB §208
Rechtssatz: Masturbation des Täters ohne körperlichen Kontakt mit Unmündigen kann den Tatbestand des § 208 StGB, nicht aber den des § 207 StGB herstellen. Entscheidungstexte 11 Os 118/75 Entscheidungstext OGH 14.11.1975 11 Os 118/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0095206 ... mehr lesen...