Norm
StGB §208Rechtssatz
Es kommt auf die abstrakte Gefährdungseignung der Tat an, nicht darauf, ob das Schutzobjekt durch die inkriminierte Handlung tatsächlich gefährdet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095333Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2012