RS OGH 1978/7/4 11Os95/78, 13Os119/80, 13Os140/84, 12Os118/85, 13Os21/12f, 11Os171/13a

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Veröffentlicht am 04.07.1978
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Norm

StGB §207
StGB §208

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 208 StGB stellt objektiv nicht auf Vornahme unzüchtiger Handlungen mit oder an Unmündigen, sondern schlechthin auf die Vornahme anderer, insbesondere einem pervertierten Geschlechtstrieb entspringenden, ua vor Unmündigen begangenen Handlungen ab, die geeignet sind, die sittliche seelische oder gesundheitliche Entwicklung des Tatopfers zu gefährden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095130

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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