RS OGH 1977/12/20 9Os184/77, 13Os140/84

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Veröffentlicht am 20.12.1977
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Norm

StGB §208

Rechtssatz

Das kommentierende Vorzeigen von harter Pornographie vor noch nicht vierzehn Jahre alten schulpflichtigen Mädchen stellt eine entwicklungsgefährdende Handlung sexuellen Charakters dar, die (objektiv) geeignet ist, eine Verwirrung und Störung der Unmündigen im sexuellen Bereich herbeizuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0095339

Dokumentnummer

JJR_19771220_OGH0002_0090OS00184_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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