Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Das strafrechtliche Verbot des geschlechtlichen Umganges mit unmündigen Personen und der Unwertcharakter einer solchen Handlungsweise sind in Österreich allgemein einsichtig und Bestandteil allgemeinen Rechtsbewußtseins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089443Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014