Norm: StGB §176
Rechtssatz: Bei § 176 StGB handelt es sich nicht um einen verwaltungsakzessorischen Tatbestand. Strafbarkeit hängt daher nicht von der Verletzung verwaltungsrechtlicher Vorschriften ab, genug daran, dass durch das (sozial?inadäquate) Handeln die vom Tatbestand verlangte Gefahrenlage geschaffen wird. Entscheidungstexte 14 Os 129/19f Entscheidungstext OGH 31.03.2020 14 ... mehr lesen...
Norm: StGB §89StGB §176
Rechtssatz: Die von § 89 StGB geforderte Gefährdung setzt eine Situation voraus, die nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Fall die Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses für das Leben, die Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer vom Täter verschiedenen Person besorgen lässt. Für das Gefahrenurteil, auf dem der Gefährdungsbegriff aufbaut, kommt es auf denjenigen Zeitpunkt an, in dem sich di... mehr lesen...
Gründe: Christian H***** wurde des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs 1 und Abs 2 (§ 169 Abs 3 erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 3. Mai 2003 in Graz dadurch, dass er als Inhaber eines L-17 Führerscheins mit seinem Pkw der Marke VW-Golf mit dem amtlichen Kennzeichen ***** an der Kreuzung Glacistraße-Geidorfplatz-Bergmanngasse die Ampel trotz Rotlichts und Wahrnehmung einer den Schutzweg überquerenden Personengruppe mit einer Geschwindigkeit vo... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Eine konkrete Gemeingefährdung setzt voraus, dass die größere Zahl von Personen gleichzeitig in den Gefahrenradius gerät, eine kumulative Verletzungsmöglichkeit vorliegt und der Vorsatz die konkrete Gemeingefährdung, das heißt die Herbeiführung eines solchen Sachverhaltes umfasst. Der Täter muss die Gefährdung einer größeren Anzahl von Personen zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden. Ob der Tä... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, daß ein Hinunterwerfen von Pflastersteinen auf nebeneinander in aufgelockerten Kolonnen (drei Fahrstreifen) mit einer Geschwindigkeit von ca 80 km/h fahrende Fahrzeuge eine aktuelle, tatsächlich zum Tragen gekommene Gefahrensituation der im § 176 StGB umschriebenen Art herbeiführte. Entscheidungstexte 14 Os 20/88 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Zur Tatbestandsverwirklichung ist die Herbeiführung einer konkreten Gemeingefahr erforderlich. Konkret ist die Gemeingefahr dann, wenn diese nicht bloß allgemein, sondern auch und gerade im besonderen Fall die Möglichkeit des schädlichen Erfolges besorgen läßt. Entscheidungstexte 14 Os 20/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 14 Os 20/88 Veröff: SSt 59/27... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes nach § 176 StGB reicht bedingter Vorsatz aus. Entscheidungstexte 14 Os 20/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 14 Os 20/88 Veröff: SSt 59/27 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0095072 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Juli 1944 geborene Monteur Ludwig F*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 StGB (Punkt I/1/ und 2/ des Urteilsspruches) und der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs 1 StGB (II/) sowie der Verbrechen der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs 1 StGB (III/) und der versuchten vorsätzlichen Gemeingefährdung nach den §§ 15, 176 Abs 1 StGB (IV/) schuldig erkannt. Laut dem letzterwähnten Punkt d... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Zur Verwirklichung des inneren Tatbestandes der vorsätzlichen Gemeingefährdung reicht bedingter Vorsatz hin. Entscheidungstexte 11 Os 35/87 Entscheidungstext OGH 12.05.1987 11 Os 35/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095078 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §176
Rechtssatz: Ein im Ausströmen-Lassen von Erdgas in einer (fremden) Wohnung bestehender Versuch der vorsätzlichen Gemeingefährdung ist nicht absolut untauglich. Entscheidungstexte 11 Os 35/87 Entscheidungstext OGH 12.05.1987 11 Os 35/87 14 Os 116/11g Entscheidungstext OGH 08.11.2011 14 Os 116/11g Vgl a... mehr lesen...
Norm: StGB §176
Rechtssatz: Das Wesen der Gemeingefahr liegt in der Unberechenbarkeit ihres Wachstums und in der Unmöglichkeit für den Täter, die Folgen seiner Handlung zu bestimmen oder zu begrenzen; sie muß (einen größeren Personenkreis oder) fremdes Eigentum in größerer Ausdehnung auf solche Weise betreffen, daß der Täter die Gefahr innerhalb dieses Umfangs nicht beliebig beschränken kann. Ein solcher Umfang setzt aber auch eine größere loka... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 28. Jänner 1977, GZ U 1775/76-8, wurde Margarete A auf Grund einer von den Eheleuten Wilhelm B sen. und Christine B sowie von ihrem Sohn Wilhelm B jun. erhobenen Privatanklage (neben einem Teilfreispruch - Punkt II. des Urteilssatzes) des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs 1 StGB schuldig erkannt (Punkt I. des Urteilssatzes), begangen dadurch, daß sie am 15. Oktober 1976 in Krems an der ... mehr lesen...
Norm: StGB §111StGB §176
Rechtssatz: Die Strafbarkeit abstrakter Gefährdungsdelikte entfällt, wenn im Einzelfall der Eintritt einer konkreten Gefahr ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 13 Os 75/78 Entscheidungstext OGH 18.01.1979 13 Os 75/78 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 50/9 = EvBl 1979/79 S 240 = JBl 1979,378 9 Os 171/83 ... mehr lesen...