Norm
StGB §15 Abs3 DRechtssatz
Ein im Ausströmen-Lassen von Erdgas in einer (fremden) Wohnung bestehender Versuch der vorsätzlichen Gemeingefährdung ist nicht absolut untauglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0089971Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015