Gründe: Mit Urteil der Einzelrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom (richtig:) 30. Jänner 1997, GZ 9d E Vr 3475/96-21, wurde Monica M***** von der gegen sie wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und 2 StGB erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 1 StPO freigesprochen. Mit Urteil der Einzelrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom (richtig:) 30. Jänner 1997, GZ 9d E römisch fünf r 3475/96-21, wurde Monica M***** von der gegen sie wege... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §117 Abs2 Satz2
Rechtssatz: § 117 Abs 2 zweiter Satz StGB normiert für das Verfolgungsrecht des Staatsanwaltes unmissverständlich zwei voneinander unabhängige, aber kumulativ verlangte essentielle Kriterien, nämlich die Begehung einer strafbaren Handlung gegen die Ehre eines funktionalen Beamten (§ 74 Z 4 StGB) und dass der ehrenrührige Vorwurf mit Beziehung auf dessen Berufshandlungen unter qualifizierter Publizitätswirku... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2
Rechtssatz: Der verletzte Beamte (oder Seelsorger) kann in den Fällen des § 117 Abs 2 StGB auch selbst Privatanklage erheben, wenn er innerhalb der Frist des § 46 Abs 1 StPO ohne vorangehende Anfrage des öffentlichen Anklägers unwiderruflich - und ausdrücklich - erklärt, die erforderliche Ermächtigung nicht zu erteilen, oder eine der zur Ermächtigung erforderlichen Erklärungen des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stel... mehr lesen...
Norm: StGB §64 Abs1 Z2StGB §84 Abs2 Z4 GStGB §117 Abs2StGB §270
Rechtssatz: Die schlichte Anwesenheit des Beamten während der Dienstzeit am gewöhnlichen Ort seiner Amtsverrichtungen oder Dienstverrichtungen allein genügt ebensowenig, wie seine bloße Dienstbereitschaft. Beamte (Seelsorger) sind erst dann in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes begriffen, wenn sie eine in ihren amtlichen Wirkungskreis fallende Handlung rechtmäßig vornehmen, sich al... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil wurde Hannes L***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (1) und - wegen des aus dem
Spruch: ersichtlichen Sachverhalts - der Beleidigung nach §§ 115, 117 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Er wurde hiefür zu einer für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 230 S verurteilt. Rechtliche Beurteilung Der Schuldspruch wegen Belei... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2StPO §2 Abs5
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Anzeigeerstattung durch die vorgesetzte Stelle unter Hinweis auf die Ermächtigungserklärung des beleidigten Beamten erfolgte, vermag die erforderliche selbständige Ermächtigung des Vorgesetzten nicht zu ersetzen. Entscheidungstexte 14 Os 80/91 Entscheidungstext OGH 03.09.1991 14 Os 80/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu IV und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (zu I, II und III) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrläs... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer den Inhalt der Ende November oder Anfang Dezember 1988 von Wien aus verbreiteten Folge 46 des periodischen Druckwerkes "H*****" betreffenden Anzeige des Staatspolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien vom 2.Dezember 1988, die am 7. Dezember 1988 bei der Staatsanwaltschaft Wien einlangte, beantragte diese am 27.Dezember 1988 beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gegen Gerd H*****, den Vorsitzenden der "V*****" (einer poli... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2
Rechtssatz: Begehung "während der Ausübung des Amtes oder Dienstes" eines Beamten bedeutet, daß die beleidigende Äußerung in diesem Zeitraum unmittelbar ihm gegenüber abgegeben wird, setzt aber (neben der jeweils tatbestandsmäßigen Publizität) nicht notwendigerweise Mündlichkeit und gleichzeitige Anwesenheit von Täter und Beleidigtem voraus. Entscheidungstexte 15 Os 14... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Die Frist beginnt mit der Kenntnis von Tat und Täter durch den Verletzten, die Kenntnisnahme seitens des Staatsanwalts ist ohne Belang. Entscheidungstexte 13 Os 150/83 Entscheidungstext OGH 01.12.1983 13 Os 150/83 Veröff: JBl 1984,326 13 Os 92/90 Entscheidungstext OGH 20.03.1991 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2 Fall1
Rechtssatz: Setzt eine Begehung "von Person zu Person" gegenüber einem in Ausübung seines Amtes oder Dienstes begriffenen Beamten voraus. Entscheidungstexte 11 Os 97/83 Entscheidungstext OGH 19.10.1983 11 Os 97/83 Veröff: JBl 1984,210 = ÖJZ-LSK 1984/22 15 Os 144/87 Entscheidungstext OGH 20.10.... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2
Rechtssatz: Hat ein Beamter keine vorgesetzte Stelle, weil er selbst das (ein) oberste (oberstes) Organ dieser Gebietskörperschaft (des Selbstverwaltungskörpers) ist, dann bedarf es der Ermächtigung einer solchen "Stelle" nicht. Zur Anklageerhebung genügt in diesem Fall die vom Verletzten allein erteilte Verfolgungsermächtigung. Entscheidungstexte 9 Os 134/80 Ent... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2
Rechtssatz: "Vorgesetzt" ist nur jene "Stelle", zu der der Verletzte kraft der seine Tätigkeit (jedenfalls in Teilbereichen) bestimmenden Dienstrechtsvorschriften und Organisationsvorschriften (unmittelbar) im Verhältnis der Überordnung und Unterordnung steht. Nicht relevant ist, ob der beleidigte Beamte eine "übergeordnete Behörde" hat, deren Weisungen er befolgen muß, weil er etwa ihre Angelegenheiten im übertragenen Wirk... mehr lesen...
Gründe: In einem bei der Staatsanwaltschaft am 13.März 1978 eingelangten Schreiben begehrten die bei der Stadtgemeinde Traun tätigen Gemeindewachebeamten Johann C und Franz D, den am 23.August 1945 geborenen Redakteur Rudolf A und den am 28.September 1934 geborenen Papierarbeiter Karl B wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach §§ 111 Abs. 1 und 2, 117 Abs. 2 StGB. strafgerichtlich zu verfolgen, weil sie sich durch einen von Rudolf A auf Grund einer Information des Karl B verfaßte... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2StPO §2 Abs2
Rechtssatz: Dem Staatsanwalt steht bei einem Ermächtigungsdelikt gemäß § 117 Abs 2 StGB ohne Einschränkung dasselbe Verfolgungsinstrumentarium zur Verfügung, wie in allen übrigen Fällen, in denen er in bezug auf Offizialdelikte als öffentlicher Ankläger das Erforderliche zur Ausübung des staatlichen Verfolgungsrechtes zu veranlassen hat (§ 34 Abs 1 StPO), und nicht etwa bloß in einem Privatanklageverfahren die V... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2StPO §2 Abs2
Rechtssatz: In den Fällen des § 117 Abs 2 StGB liegt grundsätzlich ein Offizialdelikt vor, allerdings in der eingeschränkten Form des Ermächtigungsdelikts (mit subsidiärer Anklageberechtigung des Beleidigten) und mit der weiteren Einschränkung, daß der Staatsanwalt die Tat nur innerhalb der sonst dem Verletzten für das Verlangen auf Verfolgung offenstehenden Frist verfolgen darf; weitere Beschränkungen des öffen... mehr lesen...
Norm: StGB §117 Abs2
Rechtssatz: Vor der StPONov 1978 (BGBl 1978/169) stand dem Privatankläger grundsätzlich kein - die öffentliche Anklage konkurrierendes - selbständiges, sondern nur ein subsidiäres Privatanklagerecht zu. Entscheidungstexte 12 Os 131/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 12 Os 131/78 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...