Norm
StGB §117 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, daß die Anzeigeerstattung durch die vorgesetzte Stelle unter Hinweis auf die Ermächtigungserklärung des beleidigten Beamten erfolgte, vermag die erforderliche selbständige Ermächtigung des Vorgesetzten nicht zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093497Dokumentnummer
JJR_19910903_OGH0002_0140OS00080_9100000_001