Begründung: Der Kläger macht noch einen Bereicherungsanspruch geltend, der darauf beruht, dass eine Gesellschaft mit Sitz in Ungarn, deren Alleingesellschafter er nunmehr ist, mit der drittbeklagten ungarischen Gesellschaft einen nichtigen Kaufvertrag über Liegenschaften in Ungarn geschlossen und er selbst dieser als Kaufpreis 1,5 Mio S gezahlt habe. Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision: Der Kläger geht ohne weiteres von der Anwendbarkeit ös... mehr lesen...
Begründung: Den Feststellungen der Vorinstanzen ist folgender nicht strittiger Sachverhalt zu entnehmen: Die Klägerin ist eine in Nordzypern ansässige Bank, der Beklagte ist ein österreichischer Rechtsanwalt. Erich B*****, dem Geschäftsführer der E*****GesmbH (in der Folge: GesmbH) war von "Hintermännern" bzw. "Geschäftspartnern" ein im gesamten Verfahren nicht näher definiertes "Trading-Geschäft" vorgeschlagen worden, das exorbitante Renditen bringen sollte. Um in dieses Geschäft e... mehr lesen...
Norm: DevG §14StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 61 (in Verbindung mit § 1) StGB sind nicht gleichsam schematisch zugunsten des Beschuldigten anzuwenden. Zu unterscheiden ist jedenfalls zwischen Blankettstrafgesetzen, die lediglich sichern sollen, daß der ausfüllenden
Norm: Gehorsam geleistet wird, und solchen, deren Aufgabe darin besteht, einen bestimmten Regelungseffekt oder ein Ordnungsprinzip, wie es sich zum jeweiligen Tatze... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte dem Kläger, der sich mit Grundstücksgeschäften größeren Umfanges beschäftigte und früher eine Wohnung in Bayern hatte, im Jahr 1982 Darlehen von 14 Millionen DM zugezählt. Die Bank erhob beim Kreisgericht Ried mehrere Klagen gegen den Beklagten. Am 25. Feber 1987 schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Streitteile vor dem Bezirksgericht Salzburg zu 11 C 430/87 einen Vergleich: D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im September 1973 interessierte sich der Kläger für den Erwerb von Eigentumswohnungen und eines PKW-Einstellplatzes in der von der "W***" T*** G*** W*** mbH (in der Folge "W***") als Grundeigentümer und Wohnungseigentumsorganisator in Innsbruck, Mariahilfpark 3/4 (EZ 615 II KG Hötting) geplanten Wohnhausanlage. In dem zwischen der "W***" und dem Kläger hinsichtlich der Wohnung top.Nr.9.02 im Haus Mariahilfpark 4 am 6.10.1973 und 8.2.1974 abgeschlossenen "Eigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1977 kam es zwischen dem Erstkläger und Jochen P***, einem in München ansässigen Rechtsanwalt, der u.a. auch Geschäftsführer der Treufinanz Vermögensberatungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH in Wien (im folgenden kurz Treufinanz) war, zu Gesprächen, in welchen der Erstkläger seine Absicht, Barkapital in Österreich durch Treuhänder anzulegen, zu verwirklichen suchte. Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 10. November 1977 bestätigte die Wildhandelsges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 22.5.1985, GZ 12 b E Vr 834/80-183, wurde der Beklagte des Vergehens der Bandenbildung nach dem § 278 Abs.1 StGB schuldig erkannt, weil er sich etwa in der ersten Jahreshälfte 1980 mit weiteren abgesondert verfolgten Personen (Gustav S***, Norbert S***, Margot Anna Laura K*** und Ralph N***) zu vorsätzlichen Straftaten verband. Diese bestanden darin, daß von einem von mehreren Mitgliedern dieser Verbindung fortg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von hfl 352.000 sA (Klagsausdehnung AS 30) mit der Behauptung, die Beklagte sei der am 2. Jänner 1982 begründeten Darlehensschuld ihres späteren Ehegatten Cornelis V*** gesamtschuldnerisch beigetreten, habe das Darlehen in mehreren Teilbeträgen teils in Österreich und teils nach Rücküberweisung in Holland übernommen und schließlich nur hfl 32.000 als erste Verzinsungsrate, jedoch keinerlei Kapital... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten, bei ihr einen Betrag von 4 Millionen Schilling in frei konvertierbarer Fremdwährung auf ein freies Schilling-Konto als Festgeld zu hinterlegen. Hiezu bringt sie vor, sie habe mit den beiden Beklagten am 23.Mai 1981 einen Vertrag geschlossen, wonach sie der Firma R*** Handelsgesellschaft mbH einen weiteren Betriebsmittelkreditrahmen von 4 Mio S eingeräumt habe, wogegen sich die Beklagten zum gen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den von der klagenden Partei aufgrund der von der beklagten Partei ausgestellten und von Hans S*** akzeptierten sieben Wechsel vom 10.5. bzw. 5.6.1984 gegen die beklagte Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrag über die Summe von insgesamt S 744.610,56 s. A. erhob die beklagte Partei Einwendungen. Sie brachte darin vor, die Wechsel seien ungültig, weil es nach dem italienischen Valutengesetz erforderlich sei, daß sie in Italien mit Stempelmarken versehen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 3. 1982 erteilte Dr. Erhard T***** als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der ***** T***** GesmbH der durch ihren Vorstand Dietmar G***** vertretenen klagenden Partei den Auftrag, eine Forderung der ***** T***** GesmbH in der Höhe von rund 2,4 Mio S gegen die G. P*****, in *****, Italien, einbringlich zu machen. Am selben Tag übergab Dr. T***** den einvernehmlich mit 15. 3. 1982 datierten, über 120.000 S namens der von ihm vertretenen Gesellscha... mehr lesen...
Norm: DevG §14
Rechtssatz: Die Vorschrift über die Bewilligung richtet sich an den Inländer; bei der Bewilligung handelt es sich um einen antragsbedingten Verwaltungsakt. Entscheidungstexte 2 Ob 523/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 2 Ob 523/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0054438 ... mehr lesen...
Norm: DevG §14
Rechtssatz: Die Abfertigung einer Ware zum freien Verkehr in der Einfuhr (§ 61 ZollG) hat zur Voraussetzung, daß eine "Einfuhr" von Waren stattfindet, daß also die Ware über die Zollgrenze verbracht wird. Entscheidungstexte 2 Ob 519/80 Entscheidungstext OGH 20.05.1980 2 Ob 519/80 Veröff: HS X,XI/25 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: AVG §58DevG §14
Rechtssatz: Das die Bewilligung ablehnende Erledigungsschreiben der Österreichischen Nationalbank ist als Bescheid aufzufassen, wenn es auch entgegen der Bestimmung des § 58 Abs 1 AVG nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet wird, so enthält es doch alle übrigen Merkmale eines Bescheides, nämlich die Bezeichnung der Behörde, den
Spruch: , die Unterschrift und die an eine bestimmte Person gerichtete Erledigung eines genau a... mehr lesen...
Norm: DevG §14
Rechtssatz: "Übernahme einer Geldverpflichtung" im Sinne des § 14 DevG ist jedes Rechtsgeschäft, dessen Abschluß eine Verpflichtung zur künftigen Erbringung einer Geldleistung im Ausland entstehen läßt, was insbesondere auch für den Abschluß eines Kaufvertrages zutrifft, falls nicht bereits bei Geschäftsabschluß gezahlt wird. Die Übernahme einer Geldverpflichtung, "aus dem Warenverkehr" ist nur dann durch die generell Bewilligung... mehr lesen...
Das Erstgericht hielt den auf Zahlung von 58 464 S samt Anhang lautenden Wechselzahlungsauftrag vom 3. Juni 1975 nur hinsichtlich des Betrages von 8467.45 S samt Anhang aufrecht. Bezüglich der restlichen Klagsforderung von 49 996.55 S samt Anhang wurde das Klagebegehren hingegen abgewiesen. Das Erstgericht ging bei der rechtlichen Beurteilung der getroffenen Feststellungen von der Rechtsansicht aus, der Inhaber eines Blankowechsels müsse beim Erwerb des (in diesem Zeitpunkt noch nicht... mehr lesen...
Norm: DevG §14DevG §22WG Art19WG Art17 D
Rechtssatz: In den Bestimmungen des DevG nicht beachtenden Weitergabe eines Wechsels liegt keine Bösgläubigkeit. Die Frage der Bösgläubigkeit oder groben Fahrlässigkeit beim Erwerb eines Wechsels im Sinne des Art 10 WG hat mit der Frage der Gültigkeit eines Indossaments nichts zu tun, sie erstreckt sich nämlich nur darauf, ob der Erwerber die vereinbarungswidrige Ausfüllung des Blankowechsels kannte oder... mehr lesen...
Norm: DevG §14DevG §22
Rechtssatz: Unter "Übernahme von Geldverpflichtungen gegenüber Ausländern" wird jedes Rechtsgeschäft verstanden, dessen Abschluß eine Verpflichtung zur künftigen Erbringung einer Geldleistung an einen Devisenausländer entstehen läßt. Entscheidungstexte 1 Ob 616/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 616/78 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIABGB §879 CIIcABGB §897DevG §14DevG §22ZPO §190 BZPO §190 D16
Rechtssatz: Solange ein bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft nicht bewilligt ist, kann von seiner Rechtsgültigkeit nicht ausgegangen werden. Das Gericht kann nicht die Entscheidung der ÖNB darüber vorwegnehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 508/78 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 508/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §1 Z10DevG §14DevG §22
Rechtssatz: Amtswegige Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des DevG bei Klage von Devisenausländern (hier: Darlehen, Darlehensrückzahlung und Schenkung der Darlehensforderung). Entscheidungstexte 7 Ob 560/77 Entscheidungstext OGH 30.06.1977 7 Ob 560/77 1 Ob 616/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §14DevG §22
Rechtssatz: Die zwingenden Vorschriften des österreichischen Devisenrechts sind auch auf solche nach ausländischem Recht zu beurteilende Verträge anzuwenden, die in Österreich Rechtsfolgen nach sich ziehen. Dies trifft bei allen Verträgen zu, die im Inland erfüllbare Verpflichtungen zum Gegenstand haben. In diesem Fall bestimmt sich die Anwendung der devisenrechtlichen Bestimmungen nicht nach dem Schuldstatut so... mehr lesen...
Die klagende Partei, eine jugoslawische Handelsfirma, begehrt den Klagsbetrag als verglichenen Schadenersatz aus der Lieferung mangelhafter Ware durch die beklagte Partei, eine österreichische Handelsfirma. Im Revisionsverfahren ist nur noch die devisenrechtliche Beurteilung der Sache strittig. Das Erstgericht erkannte die Klagsforderung als zu Recht und eine eingewendete Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend und gab demnach der Klage (bis auf ein Zinsenteilbegehren) statt; da... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 IAaABGB §879 CIIaDevG §14DevG §22ZPO §266 DVII
Rechtssatz: 1.) Bei der amtswegigen Prüfung, ob die devisengesetzlichen Voraussetzungen zur Verurteilung des Beklagten ohne gerichtlichen Erlag oder Erlag auf ein Interimskonto oder Sperrkonto eines Devisenausländers gegeben sind, kann auf eine Außerstreitstellung der Parteien über die Art des Rechtsgeschäftes nicht Bedacht genommen erden; den Parteien eines Rechtsstreites ist es se... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIaDevG §14DevG §22 Abs1
Rechtssatz: Die Übernahme von Geldverpflichtungen gegenüber Ausländern ist gem § 14 Abs 1 DevG bewilligungspflichtig, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einer Wareneinfuhr erfolgt ist, die von der zuständigen Stelle genehmigt wurde. Rechtsgeschäfte, die dem DevisenG widersprechen, sind nichtig. Die Nichtigkeit des Rechtsverhältnisses hat der OGH von Amts wegen wahrzunehmen. Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §14DevG §22
Rechtssatz: Im Devisenrecht herrscht das Territorialitätsprinzip. Dieses gibt an, welche Rechtsordnung für die Erlassung der Verbotsnorm zuständig ist. Es ist jene Rechtsordnung, deren räumlichem Geltungsbereich die geschuldeten Werte angehören. Wenn ein Schuldner als Deviseninländer eine Zahlungsverpflichtung übernimmt, sind die Bestimmungen des österreichischen DevG anzuwenden. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: DevG §14
Rechtssatz: Für auf das Gesetz gegründete Ersatzansprüche (hier: Rückstellung anvertrauter Werte), gelten die Beschränkungen des § 14 DevG nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 99/68 Entscheidungstext OGH 03.04.1968 6 Ob 99/68 8 Ob 587/93 Entscheidungstext OGH 08.07.1993 8 Ob 587/93 Ähnlich; Beisatz: Hier: Del... mehr lesen...
Norm: DevG §14DevG §22 Abs1
Rechtssatz: Genehmigungspflicht einer Schuldübernahme eines Inländers für einen ausländischen Schuldner und Gläubiger. Entscheidungstexte 3 Ob 363/59 Entscheidungstext OGH 22.12.1959 3 Ob 363/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0054440 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 GDevG §14
Rechtssatz: Zur Frage der Bewilligungspflichtigkeit eines zwischen einer österreichischen und einer Schweizer Firma in Zürich abgeschlossenen und in Österreich zu erfüllenden Rechtsgeschäftes nach österreichischem Devisenrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 204/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 6 Ob 204/59 Veröff: ÖBA 1960,301 = ZfRV 1961,18 (mit Glosse von... mehr lesen...