Norm: DevG §14K der ÖNB Nr 72 allg
Rechtssatz: Das aus Leistungen im Ausland eingegangene Entgelt ist wirtschaftlich einem Exporterlös gleichzustellen (unsichtbarer Export - sogenannte "Invisibles"). Die gemäß § 14 DevG erforderliche Bewilligung zur Verpflichtung auf Zahlung einer Vermittlungsprovision ist durch die Kundmachung Nr 72 (ähnlich Nr 109) der Österreichischen Nationalbank (Pkt 1 lit c) - mit der dort bestimmten Einschränkung - gener... mehr lesen...
Norm: DevG §14K der Österreichischen Nationalbank zum DevG Nr105K der Österreichischen Nationalbank zum DevG Nr109Abk über den Internationalen Währungsfonds allg
Rechtssatz: (Sachverhalt: Verpflichteter ist Deviseninländer, hat in der Schweiz ein Flugzeug gekauft und zur Abdeckung seiner Schuld an die betreibende Partei, die Devisenausländerin ist und für ihn den Kaufpreis bezahlt hat, Wechsel hingegeben). Die Einlösung dieser Wechsel ist keine... mehr lesen...
Norm: DevG §3 Z2DevG §14DevG §22 Abs1
Rechtssatz: Nichtigkeit eines zwischen Deviseninländern im Ausland (Schweiz) ohne Genehmigung abgeschlossenen Darlehensvertrages. Entscheidungstexte 2 Ob 361/55 Entscheidungstext OGH 07.09.1955 2 Ob 361/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0054347 ... mehr lesen...