Norm
DevG §14Rechtssatz
Unter "Übernahme von Geldverpflichtungen gegenüber Ausländern" wird jedes Rechtsgeschäft verstanden, dessen Abschluß eine Verpflichtung zur künftigen Erbringung einer Geldleistung an einen Devisenausländer entstehen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054415Dokumentnummer
JJR_19780522_OGH0002_0010OB00616_7800000_001