Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Verfügung vorliegt, ist nach den Umständen im Zeitpunkt ihrer Vornahme zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 785/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 1 Ob 785/82 Veröff: SZ 56/30 = EvBl 1983/133 S 472 3 Ob 574/83 E... mehr lesen...
Ing. Helmut W ist auf Grund eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 25. 9. 1972/12. 4. 1973 Wohnungseigentümer der zirka 90 m2 großen Wohnung Graz, B- Straße 19/2 (71/3587-Anteile der EZ 691 KG S) und auf Grund eines Kaufvertrages vom 14. 11. 1975 Eigentümer der Liegenschaft EZ 274 KG L, auf der er ein Einfamilienhaus errichtete, das noch nicht zur Gänze fertiggestellt ist. Die Eigentumswohnung ist mit einem Baudarlehen zugunsten des Landes Steiermark und der Landeshypothekenan... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Entgeltlichkeit ist auch dann anzunehmen, wenn das Entgelt (hier: für die gewährte Stundung) nicht dem Gläubiger, sondern einem Dritten erbracht wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 785/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 1 Ob 785/82 Veröff: SZ 56/30 = EvBl 1983/133 S 472 7 Ob 671/85 Entschei... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: AnfO §3AnfO §3 Z2
Rechtssatz: Da eine Exekution niemals Rechtshandlung des Schuldners ist, kann sie, abgesehen vom Tatbestand des § 3 Z 2 AnfO, bei dem Handeln durch wen immer genügt, nur dann angefochten werden, wenn die Exekution auf einer Kollusion mit dem Schuldner beruht, weil dieser an der Schaffung des Exekutionstitels mitgewirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 756/82 Entsc... mehr lesen...
Norm: AnfO §3AnfO §3 Z2
Rechtssatz: Da eine Exekution niemals Rechtshandlung des Schuldners ist, kann sie, abgesehen vom Tatbestand des § 3 Z 2 AnfO, bei dem Handeln durch wen immer genügt, nur dann angefochten werden, wenn die Exekution auf einer Kollusion mit dem Schuldner beruht, weil dieser an der Schaffung des Exekutionstitels mitgewirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 756/82 Entsc... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Anspruch nach der Anfechtungsordnung erhoben. Angefochten wurde die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten der Beklagten in Ansehung einer ihrem Ehemann und Schuldner der Klägerin gehörenden Liegenschaft. Als Anfechtungsgrunde hat die Klägerin § 2 Z. 3 und § 3 Z. 1 AnfO geltend gemacht. Dazu brachte die Klägerin in der am 13. Juli 1979 eingebrachten Klage vor, daß der Ehemann der Beklagten am 24. August 1978 in Ausübung eines Anwartsc... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z3
Rechtssatz: Die Sicherstellung eines eherechtlichen Aufteilungsanspruches im voraus (dh vor Anhängigkeit eines Eheverfahrens) kann nicht analog § 3 Z 3 AnfO behandelt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 17.12.1980 6 Ob 622/80 Veröff: SZ 53/176 1 Ob 45/01a Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Anspruch nach der Anfechtungsordnung erhoben. Angefochten wurde die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten der Beklagten in Ansehung einer ihrem Ehemann und Schuldner der Klägerin gehörenden Liegenschaft. Als Anfechtungsgrunde hat die Klägerin § 2 Z. 3 und § 3 Z. 1 AnfO geltend gemacht. Dazu brachte die Klägerin in der am 13. Juli 1979 eingebrachten Klage vor, daß der Ehemann der Beklagten am 24. August 1978 in Ausübung eines Anwartsc... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z3
Rechtssatz: Die Sicherstellung eines eherechtlichen Aufteilungsanspruches im voraus (dh vor Anhängigkeit eines Eheverfahrens) kann nicht analog § 3 Z 3 AnfO behandelt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 17.12.1980 6 Ob 622/80 Veröff: SZ 53/176 1 Ob 45/01a Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als nach den Intentionen der Vertragschließenden die Rechtshandlung eine unentgeltliche Verfügung sein und damit Schenkungsabsicht vorliegen muß. Entscheidungstexte 5 Ob 750/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5 Ob 750/79 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als nach den Intentionen der Vertragschließenden die Rechtshandlung eine unentgeltliche Verfügung sein und damit Schenkungsabsicht vorliegen muß. Entscheidungstexte 5 Ob 750/79 Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5 Ob 750/79 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fechte d... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bABGB §92 BAnfO §3 Z1
Rechtssatz: Im Rahmen des Unterhaltsanspruches der Ehegattin besteht kein Anspruch auf Übertragung des Eigentumes an einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung. Deren Schenkung erfolgt daher nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne des § 3 Z 1 AnfO. Entscheidungstexte 7 Ob 798/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bABGB §92 BAnfO §3 Z1
Rechtssatz: Im Rahmen des Unterhaltsanspruches der Ehegattin besteht kein Anspruch auf Übertragung des Eigentumes an einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung. Deren Schenkung erfolgt daher nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne des § 3 Z 1 AnfO. Entscheidungstexte 7 Ob 798/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1AnfO §13 Abs3
Rechtssatz: Da § 13 Abs 3 AnfO eine Ausnahmebestimmung darstellt, trifft den Empfänger die volle Beweislast für seine Gutgläubigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 196/72 Entscheidungstext OGH 09.02.1973 6 Ob 196/72 3 Ob 233/15h Entscheidungstext OGH 27.04.2016 3 Ob 233/15h Auch ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z3AnfO §3 Z1AnfO §13 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung der Erbsentschlagung des (verstorbenen) Schuldners gegenüber seinen dadurch begünstigten Miterben. - Haftung der Anfechtungsgegner wie unredliche Besitzer. Entscheidungstexte 6 Ob 196/72 Entscheidungstext OGH 09.02.1973 6 Ob 196/72 1 Ob 25/06t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1AnfO §13 Abs3
Rechtssatz: Da § 13 Abs 3 AnfO eine Ausnahmebestimmung darstellt, trifft den Empfänger die volle Beweislast für seine Gutgläubigkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 196/72 Entscheidungstext OGH 09.02.1973 6 Ob 196/72 3 Ob 233/15h Entscheidungstext OGH 27.04.2016 3 Ob 233/15h Auch ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z3AnfO §3 Z1AnfO §13 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung der Erbsentschlagung des (verstorbenen) Schuldners gegenüber seinen dadurch begünstigten Miterben. - Haftung der Anfechtungsgegner wie unredliche Besitzer. Entscheidungstexte 6 Ob 196/72 Entscheidungstext OGH 09.02.1973 6 Ob 196/72 1 Ob 25/06t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §3AnfO §6AnfO §9
Rechtssatz: Die Verbücherung eines Eigentumserwerbes kann auch unabhängig von der Anfechtbarkeit des Grundgeschäftes angefochten werden; die Frist läuft ab Verbücherung, nicht ab Abschluss des Grundgeschäfts oder dessen Genehmigung durch die Grundverkehrskommission. Entscheidungstexte 5 Ob 296/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 296/70 ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag v 28. 9. 1965 übergab Franz S den Beklagten seine Liegenschaften EZ X und EZ Y im Ausmaß von 7 ha 76 ar. In diesem Vertrag wurde festgestellt, daß er zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Grundverkehrskommission bedürfe. Diese wurde am 21. 1. 1966 erteilt. Am 19. 6. 1967 wurde der Vertrag grundbücherlich durchgeführt. Am 18. 1. 1968 gab die Klägerin den beiden Beklagten gerichtlich bekannt, daß sie den mit Franz S abgeschlossenen und am 19. 6. 1967 grund... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Zum Begriff der "unentgeltlichen" Verfügung. (Hier gab der Schuldner des Anfechtenden ohne rechtliche Verpflichtung und ohne dafür irgendein Entgelt zu erhalten, für die für ihn fremde Schuld des Schuldners des Anfechtungsgegners seinen Liegenschaftsanteil zum Pfand). Entscheidungstexte 7 Ob 8/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Zum Begriff der "unentgeltlichen" Verfügung. (Hier gab der Schuldner des Anfechtenden ohne rechtliche Verpflichtung und ohne dafür irgendein Entgelt zu erhalten, für die für ihn fremde Schuld des Schuldners des Anfechtungsgegners seinen Liegenschaftsanteil zum Pfand). Entscheidungstexte 7 Ob 8/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405ABGB §1406AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Nur wenn der Zweck der Leistung eine Freigebigkeit ist, liegt eine unentgeltliche Leistung vor. Die Übernahme einer fremden Schuld ohne jeden Ersatz und im Bewusstsein der Mittellosigkeit des Schuldners bedeutet je nach der Willensrichtung des Zahlenden eine Freigebigkeit entweder zugunsten des Schuldners oder eine solche zugunsten des Gläubigers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405ABGB §1406AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Nur wenn der Zweck der Leistung eine Freigebigkeit ist, liegt eine unentgeltliche Leistung vor. Die Übernahme einer fremden Schuld ohne jeden Ersatz und im Bewusstsein der Mittellosigkeit des Schuldners bedeutet je nach der Willensrichtung des Zahlenden eine Freigebigkeit entweder zugunsten des Schuldners oder eine solche zugunsten des Gläubigers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Unentgeltlich ist auch eine Zuwendung mit Lasten, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein soll. Entscheidungstexte 5 Ob 30/62 Entscheidungstext OGH 15.03.1962 5 Ob 30/62 Veröff: SZ 35/35 6 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 617/79 Vgl ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Unentgeltlich ist auch eine Zuwendung mit Lasten, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein soll. Entscheidungstexte 5 Ob 30/62 Entscheidungstext OGH 15.03.1962 5 Ob 30/62 Veröff: SZ 35/35 6 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 617/79 Vgl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §805AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Erfolglose Anfechtung des vom Schuldner zugunsten seiner Kinder erklärten Erbverzichtes. Entscheidungstexte 2 Ob 69/61 Entscheidungstext OGH 13.04.1961 2 Ob 69/61 Veröff: SZ 34/57 = EvBl 1961/389 S 493 = RZ 1961,143 1 Ob 25/06t Entscheidungstext OGH 16.05.2006 1 Ob 25/06t Vgl... mehr lesen...
Der Kläger hat behauptet, daß ihm gegen die Eheleute Florian und Elfriede K. eine Forderung von 35.000 S aus einer Kreditgewährung zustehe und daß diese Eheleute mit Versäumnisurteil des Kreisgerichtes Wels vom 29. Juni 1959 zur Zahlung von 15.000 S aus diesem Titel verurteilt worden seien. Auch der weitere Betrag hafte trotz Fälligkeit noch ganz aus. Eine Exekutionsführung würde nicht zur Befriedigung führen. Florian K. sei nach seinem am 8. Jänner 1959 verstorbenen Vater erbberech... mehr lesen...
Norm: ABGB §805AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Erfolglose Anfechtung des vom Schuldner zugunsten seiner Kinder erklärten Erbverzichtes. Entscheidungstexte 2 Ob 69/61 Entscheidungstext OGH 13.04.1961 2 Ob 69/61 Veröff: SZ 34/57 = EvBl 1961/389 S 493 = RZ 1961,143 1 Ob 25/06t Entscheidungstext OGH 16.05.2006 1 Ob 25/06t Vgl... mehr lesen...