Norm
AnfO §3 Z1Rechtssatz
Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als nach den Intentionen der Vertragschließenden die Rechtshandlung eine unentgeltliche Verfügung sein und damit Schenkungsabsicht vorliegen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0050255Dokumentnummer
JJR_19800226_OGH0002_0050OB00750_7900000_001