Norm: AnfO §3KO §29
Rechtssatz: Anfechtung eines Scheidungs - Vergleiches des Gemeinschuldners. Begehren auf Herausgabe der Schlüssel zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum des Gemeinschuldners und seiner geschiedenen Frau stehenden Wochenendhaus (Superädifikat). Entscheidungstexte 1 Ob 363/59 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 1 Ob 363/59 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Zum Anfechtungstatbestand nach § 3 Z 1 AnfO insbesondere auch im Fall der Anfechtung eines gemischten Geschäfts. Entscheidungstexte 2 Ob 151/58 Entscheidungstext OGH 10.12.1958 2 Ob 151/58 Veröff: JBl 1959,215 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0050258 Dok... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Zum Anfechtungstatbestand nach § 3 Z 1 AnfO insbesondere auch im Fall der Anfechtung eines gemischten Geschäfts. Entscheidungstexte 2 Ob 151/58 Entscheidungstext OGH 10.12.1958 2 Ob 151/58 Veröff: JBl 1959,215 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0050258 Dok... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z2AnfO §3 Z3
Rechtssatz: Zum Unterschied der Anfechtungen nach Z 2 und Z 3 des § 3 AnfO. Entscheidungstexte 3 Ob 389/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 3 Ob 389/57 Veröff: EvBl 1958/67 S 106 = JBl 1958,184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0050262 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z2AnfO §3 Z3
Rechtssatz: Zum Unterschied der Anfechtungen nach Z 2 und Z 3 des § 3 AnfO. Entscheidungstexte 3 Ob 389/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 3 Ob 389/57 Veröff: EvBl 1958/67 S 106 = JBl 1958,184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0050262 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z2AnfO §3 Z3
Rechtssatz: Zum Unterschied der Anfechtungen nach Z 2 und Z 3 des § 3 AnfO. Entscheidungstexte 3 Ob 389/57 Entscheidungstext OGH 06.11.1957 3 Ob 389/57 Veröff: EvBl 1958/67 S 106 = JBl 1958,184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0050262 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind solche, die aus Anlaß gewisser Festtage oder besonderer Familienereignisse üblicherweise gegeben werden und verhältnismäßig geringeren Ausmaßes sind. Der Anfall eines Erbteiles ist kein Familienereignis, das üblicherweise Anlaß zu einem Geschenk wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 501/56 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Mutter des Beklagten, Katharina L., wurde mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 23. Mai 1955, 3 Cg 563/54, schuldig erkannt, der Klägerin einen Betrag von 8000 S zu bezahlen. Die auf Grund dieses Urteiles von der Klägerin gegen Katharina L. geführte Exekution blieb zum größten Teil fruchtlos. Die Klägerin begehrt nun die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 2000 S mit der Begründung: , die Mutter des Beklagte habe den zum Vermög... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind solche, die aus Anlaß gewisser Festtage oder besonderer Familienereignisse üblicherweise gegeben werden und verhältnismäßig geringeren Ausmaßes sind. Der Anfall eines Erbteiles ist kein Familienereignis, das üblicherweise Anlaß zu einem Geschenk wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 501/56 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §3
Rechtssatz: Die einzelnen Anfechtungstatbestände schließen einander nicht aus. Der Gläubiger hat die Wahl, auf welchen Tatbestand er seinen Anspruch stützen will, wenn die Rechtshandlung unter mehrere Tatbestände fällt. Eine unentgeltliche Verfügung, die in der dem anderen Teil bekannten Absicht vorgenommen wurde, die Gläubiger zu benachteiligen, ist sowohl nach § 2 als auch § 3 AnfO anfechtbar. Entschei... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Die freiwillige Übertragung der Mietrechte an die geschiedene Frau anläßlich der Scheidung ist nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemacht. Entscheidungstexte 1 Ob 256/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 256/54 Veröff: SZ 27/166 3 Ob 1504/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 ... mehr lesen...
Der Kläger hat gegen Ing. Rudolf T., den geschiedenen Gatten der Beklagten, auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 22. September 1952, eine vollstreckbare Forderung im Betrag von 2477.62 S samt Anhang. Die gegen Ing. T. geführte Fahrnisexekution blieb erfolglos. Vor Einbringung der Scheidungsklage der Beklagten gegen ihren früheren Gatten Ing. T. übersandte deren Vertreter Dr. Karl Z. am 10. September 1951 dem Ing. T. ein Schreiben, in welchem er um ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Die freiwillige Übertragung der Mietrechte an die geschiedene Frau anläßlich der Scheidung ist nicht in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemacht. Entscheidungstexte 1 Ob 256/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 256/54 Veröff: SZ 27/166 3 Ob 1504/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §3AnfO §8 Abs1
Rechtssatz: Die Anfechtung kann sich auch auf Rechtshandlungen beziehen, die noch vor dem Entstehen der Forderung des Anfechtenden gesetzt wurden, denn nach § 3 erster Satz und § 8 Abs 1 AnfO ist nur maßgebend, ob die anfechtbare Verfügung in den letzten zwei Jahren vor der Anfechtung vorgenommen wurde. Ob innerhalb dieser Zeit die Forderung des Anfechtenden erst begründet wurde, ist ohne Belang. Die durch solch... mehr lesen...
Klägerin hat dem Franz H. laut Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 27. Mai 1944 ein Darlehen von 180.000 RM gewährt. Die Forderung ist vollstreckbar. Mit der auf § 2 Z. 3 und § 3 Z. 1 AnfO gestützten Klage wird begehrt, es werde die von Franz H. am 12. Oktober 1943 vorgenommene Schenkung seiner Liegenschaft EZ. 1313/II Gb. H. an seine Gattin, die Erstbeklagte, und seine Kinder, die Zweit- und Drittbeklagten, für unwirksam erklärt; die Beklagten hätten einzuwilligen, daß die Kläg... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Für die Anfechtung nach § 3 Z 1 AnfO genügt, daß objektiv eine unentgeltliche Vermögenszuwendung vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 184/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 3 Ob 184/52 Veröff: SZ 25/101 7 Ob 8/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3FristenG §1
Rechtssatz: Anwendung des FristenG auf die Anfechtungsfrist des § 3 AnfO. Entscheidungstexte 3 Ob 184/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 3 Ob 184/52 Veröff: SZ 25/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0050229 Dokumentnummer JJR_19520423_OGH0002_0030... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: Für die Anfechtung nach § 3 Z 1 AnfO genügt, daß objektiv eine unentgeltliche Vermögenszuwendung vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 184/52 Entscheidungstext OGH 23.04.1952 3 Ob 184/52 Veröff: SZ 25/101 7 Ob 8/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 7 Ob 8/70 ... mehr lesen...
Der Kläger hat gegen Julius S., den Gatten der Beklagten, eine vollstreckbare Forderung von 20.871.05 S. Eine Fahrnisexekution in das Vermögen des Schuldners blieb erfolglos. Der Schuldner hat einen Offenbarungseid geleistet. Julius S. hat in Form eines notariellen Schenkungsvertrages am 9. Juli 1947 sein Eigentum an der EZ. X Grundbuch R., bestehend aus Garten und Ortsried mit Haus, an seine Gattin Gisela S., die Beklagte übertragen. Dieser Schenkungsvertrag wurde erst im Jahre 1950 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: RG 25.11.1940, VIII 484/39 "Gemischte" Geschäfte sind in der Regel in ihrer Gesamtheit anfechtbar. Nur wenn das Geschäft sich in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil zerlegen läßt, kommt eine Teilanfechtbarkeit in Frage. Entscheidungstexte 8 RG 484/39 Entscheidungstext RG 25.11.1940 8 RG 484/39 Veröff: DREvBl 1941/92 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1
Rechtssatz: RG 25.11.1940, VIII 484/39 "Gemischte" Geschäfte sind in der Regel in ihrer Gesamtheit anfechtbar. Nur wenn das Geschäft sich in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil zerlegen läßt, kommt eine Teilanfechtbarkeit in Frage. Entscheidungstexte 8 RG 484/39 Entscheidungstext RG 25.11.1940 8 RG 484/39 Veröff: DREvBl 1941/92 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z2
Rechtssatz: Zusammenwirken mehrerer naher Angehöriger des Schuldners. Entscheidungstexte 2 Ob 760/29 Entscheidungstext OGH 08.10.1929 2 Ob 760/29 Veröff: SZ 11/203 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0050261 Dokumentnummer JJR_19291008_OGH0002_0020OB00760_2900000... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z2
Rechtssatz: Zusammenwirken mehrerer naher Angehöriger des Schuldners. Entscheidungstexte 2 Ob 760/29 Entscheidungstext OGH 08.10.1929 2 Ob 760/29 Veröff: SZ 11/203 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0050261 Dokumentnummer JJR_19291008_OGH0002_0020OB00760_2900000... mehr lesen...