Norm: AnfO §1AnfO §12AnfO §13
Rechtssatz: Ein Begehren, zwischen dem Anfechtungsgegner und dem Schuldner gesetzte Rechtshandlungen dem Kläger gegenüber als unwirksam zu erklären, ist verfehlt (JBl 1954,464). § 12 AnfO lässt keinen Raum für eine bloße Feststellungsklage; eine Klage; die nur den Ausspruch der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung des Anfechtungsgegners begehrt, ist unzulässig und nicht geeignet, die im Gesetz vorgesehene Anfechtungs... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag v 28. 9. 1965 übergab Franz S den Beklagten seine Liegenschaften EZ X und EZ Y im Ausmaß von 7 ha 76 ar. In diesem Vertrag wurde festgestellt, daß er zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Grundverkehrskommission bedürfe. Diese wurde am 21. 1. 1966 erteilt. Am 19. 6. 1967 wurde der Vertrag grundbücherlich durchgeführt. Am 18. 1. 1968 gab die Klägerin den beiden Beklagten gerichtlich bekannt, daß sie den mit Franz S abgeschlossenen und am 19. 6. 1967 grund... mehr lesen...
Norm: AnfO §12
Rechtssatz: Der Anfechtungskläger soll zur Durchsetzung seiner Forderung nicht mehr an Vermögenswerten heranziehen können, als seinem Schuldner durch die anfechtbare Handlung entzogen wurden. Im Falle einer Wertänderung ist daher im Urteilsspruch der Wert des entzogenen Vermögensobjektes im Zeitpunkte der Entziehung anzuführen, bis zu welchem Betrag vom Beklagten Zahlung zu leisten oder Exekution zu dulden ist. ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §12
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Schuldner mit der Schaffung eines gegen ihn gerichteten Exekutionstitels einverstanden erklärt hat, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme einer Kollusion, die der Anfechtungsgegner dem Gläubiger im Anfechtungsprozeß mit Erfolg entgegenhalten könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 151/58 Entscheidungstext OGH 10.12.195... mehr lesen...
Norm: AnfO §12EO §387 Abs2
Rechtssatz: Da der Anfechtungsanspruch nur relativ wirkt, bedarf es zu seiner Individualisierung außer der Angabe der angefochtenen Rechtshandlung auch der Bezugnahme auf die Forderung, deren Befriedigung durch sie beeinträchtigt wurde und die nunmehr im Anfechtungsprozess erzielt werden soll. Ist zu Gunsten des Anfechtungsgläubigers ein auf eine bestimmte vollstreckbare Forderung abgestellter Anfechtungsprozess anhän... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §12
Rechtssatz: Dem Beklagten als Anfechtungsgegner stehen zwar alle Einwendungen zu, die auch die Schuldnerin gegen den Exekutionstitel hätte und er könnte auch unter dem Gesichtspunkte der exceptio doli im Anfechtungsprozesse gegen die Gläubigerin die Einwendung der zwischen Schuldner und Gläubiger zwecks seiner Schädigung unternommenen Kollusion erheben. Der Anfechtungsgegner ist jedoch nicht berechtigt, den Bestand der For... mehr lesen...
Norm: AnfO §12KO §28
Rechtssatz: Für Klagen nach § 28 KO gilt nicht die Vorschrift des § 12 AnfO. Entscheidungstexte 2 Ob 96/52 Entscheidungstext OGH 13.02.1952 2 Ob 96/52 Veröff: SZ 25/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0050323 Dokumentnummer JJR_19520213_OGH0002_0020OB... mehr lesen...
Paul L., der Gatte der Beklagten, ist Komplementär der Kommanditgesellschaft L., H. & Co., der die Beklagte als Kommanditistin angehört. Ihm ist am 10. Feber 1908 eine Gewerbeberechtigung für den Gemischtwarenhandel erteilt worden, auf Grund deren seither in X. ein Lebensmittelgeschäft unter dem Schild des Paul L. betrieben worden ist. Dieser hat im Mai 1950 seine Gewerbeberechtigung bedingt zugunsten der Beklagten zurückgelegt, worauf ihr am 3. Juni 1950 ein Gewerbeschein, lauten... mehr lesen...
Norm: AnfO §12
Rechtssatz: RG 1.10.1941, VIII 79/40 Bei der Anfechtung von Pfandrechtseinverleibungen wegen Gläubigerbenachteiligung bedarf es, zumal dann, wenn sich der Erfolg erst im Zwangsversteigerungsverfahren der belasteten Liegenschaft feststellen lassen wird, nicht des vollen Beweises, daß die beabsichtigte Anfechtungsklage Erfolg haben werde. Entscheidungstexte 8 RG 79/40 En... mehr lesen...
Norm: AnfO §12JN §55KO §43 Abs1ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 Da3ZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes einer Anfechtungsklage kann höchstens der Wert des zu schützenden Anspruches sein. Entscheidungstexte 1 Ob 659/33 Entscheidungstext OGH 14.09.1933 1 Ob 659/33 Veröff: SZ 15/181 5 Ob 575/81 E... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §12AnfO §13
Rechtssatz: Die Anfechtungsklage nach § 1 AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage. Entscheidungstexte 3 Ob 1229/27 Entscheidungstext OGH 10.01.1928 3 Ob 1229/27 Veröff: SZ 10/6 5 Ob 296/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 296/70 Veröff: SZ 4... mehr lesen...