Norm
AnfO §12Rechtssatz
RG 1.10.1941, VIII 79/40
Bei der Anfechtung von Pfandrechtseinverleibungen wegen Gläubigerbenachteiligung bedarf es, zumal dann, wenn sich der Erfolg erst im Zwangsversteigerungsverfahren der belasteten Liegenschaft feststellen lassen wird, nicht des vollen Beweises, daß die beabsichtigte Anfechtungsklage Erfolg haben werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:RG00002:1941:RS0105214Dokumentnummer
JJR_19411001_RG00002_0080RG00079_4000000_001