Norm
AnfO §1Rechtssatz
Die Anfechtungsklage nach § 1 AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0050448Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2012