Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §66 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/09/0025 E 21. Mai 1986 VwSlg 12150 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Verwendung der Präposition "trotz" lässt erkennen, dass bei der Leistungsfeststellung neben der zeitlichen Komponente auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Landeslehrers und der (aus diesem Grunde erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987090234.X01Im RIS seit
14.04.2006