RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0234

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §66 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0025 E 21. Mai 1986 VwSlg 12150 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwendung der Präposition "trotz" lässt erkennen, dass bei der Leistungsfeststellung neben der zeitlichen Komponente auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Landeslehrers und der (aus diesem Grunde erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090234.X01

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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