Der Beschwerdeführer wurde mit Dekret vom 5. Juli 1985 gemäß § 25 Abs. 1 RDG mit Wirksamkeit vom 1. August 1985 auf die Planstelle eines Richters des Bezirksgerichtes Kirchdorf an der Krems und des Bezirksgerichtes Steyr ernannt. Dieser Ernennung war folgender Satz angefügt: "Dienstort im Sinne der Reisegebührenvorschrift 1955 ist Kirchdorf a. d. Krems." Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "Gemäß § 45 Absatz 1 der Reisegebührenvorsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wird nach seinem Beschwerdevorbringen im Rahmen der Finanzlandesdirektion für Tirol bei der Geschäftsabteilung 3 verwendet. In dem für den Beschwerdefall maßgebenden Zeitraum war der Beschwerdeführer bei der Zollwachabteilung Innsbruck mit ständiger Verwendung beim Hauptzollamt Innsbruck eingeteilt. Bei den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens finden ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18;GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0252 E 24. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18;GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0252 E 24. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0252 E 24. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde, mit BGBl 1993/518 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter mit dem Amtstitel Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er gehört dem Personalstand der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich an und ist - jedenfalls seit dem 11. Oktober 1993 - "bis auf weiteres" dem Bundesasylamt - Außenstelle Traiskirchen zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 28. Dezember 1995 teilte die Dienstbehörde I. Instanz der Dienstzuteilungsstelle des Beschwerdeführers mi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/12/0253 E 23. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/24 96/12/0252 1 Stammrechtssatz Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGB... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist als Wirtschaftsunteroffizier bei der Stabskompanie/Jägerregiment 5 in Straß, Steiermark, diensteingeteilt. Mit Schreiben vom 19. Mai 1994 wurde er mit Wirkung vom 20. Mai 1994 der Außenstelle "Landwehrlager Arnfels" vorübergehend zum Dienst zugeteilt. Mit Schreiben des Beschwerdeführers vom 29. November 1994 an seine Dienstbehörde, von ihm als "Rechnungslegung nach § 20 de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18;GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955;
Rechtssatz: Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde, mit BGBl 1993/518 ersatzlos beseitigt worden ist, kann es auch unter Berü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im beschwerdegegenständlichen Zeitraum wurde er als Botschaftssekretär an der Österreichischen Botschaft in S verwendet. Er trat dort seinen Dienst unmittelbar nach seiner Ankunft am 30. Juni 1994 an und wohnte mit seiner Familie bis zum 7. August 1994 in einem Hotel; streitgegenständlich sind diese Hotelkosten. Am 7. Juli 1994 berichtete die österreichische Botschaft in S (in der Folge kurz: Bot... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §21;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;
Rechtssatz: § 21 GehG ist im Verhältnis zu § 20 GehG die speziellere
Norm: . Das im § 20 Abs 2 GehG genannte Bundesgesetz ist die RGV, die mit § 92 Abs 1 GehG auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Zollwacheabteilung Salzburg, Bahnhof-Fracht. Am 21. Dezember 1990 erließ der Leiter des Zollamts Salzburg eine Amtsverfügung Nr. 60/90, in der er mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1991 in Abänderung der Amtsverfügung Nr. 4/90 in der zuletzt geltenden Fassung einvernehmlich mit den Leitern der Zollwachabteilung Salzburg Bahnhof-Fracht und ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 89/12/0142 1 Stammrechtssatz Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst, ist gem § 1 Abs 1 RGV primär auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf rechtliche Konstruktionen abzu... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens des Beschwerdeführers in den Beschwerdeschriften und den vorgelegten Bescheidausfertigungen steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis 30. September 1991 der Gendarmerieposten J. Dieser Gendarmerieposten wurde nach Erlaß der belangten Behörde mit dem Gendarmerieposten P mit Ablauf des Monates September 1991 zusammeng... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0209 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 89/12/0142 1 Stammrechtssatz Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Kommando der Luftraumüberwachung in S/P). Mit Bescheid des Fliegerdivisionskommandos vom 11. August 1983 war der Beschwerdeführer seinerzeit von Amts wegen und unter Beibehaltung des Dienstortes T vom Flugmelderegiment zum "Kdo und BetrStb/Luftraumüberwachung" auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz versetzt worden. Zurückgehend auf einen Befehl der ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;
Rechtssatz: Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst, ist gem § 1 Abs 1 RGV primär auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf rechtliche Konstruktionen abzustellen, maßgebend sind für die Beantwortung der reisegebührenrechtl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner mit Ablauf des 30. November 1988 über seinen Antrag gemäß § 83 Abs. 1 RDG erfolgten Versetzung in den zeitlichen Ruhestand Richter des Landesgerichtes X. Der Beschwerdeführer war zuvor bis zu seiner mit Wirkung vom 1. Jänner 1985 erfolgten Ernennung zum Richter des Landesgerichtes X Richter des Landesgerichtes Y gewesen. Die aus Anlaß seiner Ernennung vom 1. Jänner 1985 entstande... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13b idF 1972/214;GehG 1956 §20 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §92 Abs1 idF 1972/214;RGV 1955 §36 Abs1;RGV 1955 §36 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0214 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Verjährungsbestimmungen des GehG gelten auch für reisegebührenrechtliche Ansprüche . Dies ergibt sich schon daraus, dass die RGV aus dem G... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13b;GehG 1956 §20 Abs2;GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verjährungsbestimmungen des GehG gelten auch für reisegebührenrechtliche Ansprüche . Dies ergibt sich schon daraus, dass die RGV aus dem GehG (§ 20 Abs 2 iVm § 92 Abs 1 GehG) abgeleitet ist. Schlagworte Rechtsgr... mehr lesen...