RS Vwgh 1997/2/26 95/12/0097

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GehG 1956 §20 Abs2;
GehG 1956 §21;
GehG 1956 §92 Abs1;
RGV 1955 §1 Abs1;

Rechtssatz

§ 21 GehG ist im Verhältnis zu § 20 GehG die speziellere Norm. Das im § 20 Abs 2 GehG genannte Bundesgesetz ist die RGV, die mit § 92 Abs 1 GehG auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995120097.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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