Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0252 E 24. September 1997 RS 1Stammrechtssatz
Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde, mit BGBl 1993/518 ersatzlos beseitigt worden ist, kann es auch unter Berücksichtigung der laufend in gesetzlicher Form erfolgenden Novellierungen keinen Zweifel daran geben, daß dadurch keine Änderung des Rechtscharakters der Reisegebührenvorschrift als Gesetz eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120162.X01Im RIS seit
29.10.2001