Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z8 idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs2a idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs2e idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs8 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Bereits im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. September 1995, Zl. 95/12/0136, wurde ausgeführt, dass nach § 12 Abs. 2 Z. 8 bzw. Abs. 2a GehG (nur) die ersten vier Jahre des Diplomstudiums angerechnet werden könnten. Es... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehörte bis Ende März 2004 dem Planstellenbereich des (damaligen) Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an (zuletzt Verwendungsgruppe PT 2/2b). In dieser Zeit absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften, das er am 12. Mai 2003 mit dem Magisterium abschloss. In seiner Eingabe vom 8. August 2003 ersuchte er "um Entsendung zu Aus- und Fortbildungszwecken gemäß § 39a BDG 1... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §12 Abs2 Z4 litb idF 1986/387;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Mit der Festsetzung des Vorrückungsstichtages wird ausschließlich über die Behandlung der vor dem Tag der Anstellung des Beamten liegenden Zeit abgesprochen. (Hier: Der Beamte absolvierte die Gerichtspraxis nach dem Tag seiner "Anstellung", daher seiner Aufnahme in das öffentli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 2003 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 27. Mai 2004 erließ der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 12 Gehaltsgesetz 1956 wird für Sie mit Wirksamkeit vom 1.6.2003 der 7.7.1999 als Vorrückungsstichtag festgesetzt." In der
Begründung: dieses Bescheides wird zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages Folgendes ausgeführt: "... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs6;GehG 1956 §12 Abs7;GehG 1956 §12 Abs8 idF 1994/016;GehG 1956 §12a Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 8 GehG 1956 idF. BGBl. Nr. 16/1994 sind nur solche in Abs. 2 Z. 2 GehG 1956 angeführten Zeiten nicht voranzusetzen, die u.a. in einem gemäß Abs. 2 Z. 8 ZU BE... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z3;GehG 1956 §12 Abs2 Z7;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs8 idF 1994/016;GehG 1956 §12 Abs8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 27. Mai 1991, Zl. 90/12/0145, ausgeführt, der erste Satz des § 12 Abs. 8 GehG 1956 (idF. vor der Novellierung du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1996 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Im Rahmen der Erhebungen für die Feststellung des Vorrückungsstichtages legte er dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz (der nachgeordneten Dienstbehörde) unter anderem zwei Erhebungsbögen vor, in denen - ansonsten gleich lautend - unter Post Nr. 3 und 4 das ein... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 Z1;GehG 1956 §12 Abs2 Z7;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2d;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Wie der VwGH (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 30. November 1987, Zl. 87/12/0061, mwN, vom 8. April 1992, Zl. 86/12/0211, vom 27. Mai 1991, Zl. 90/12/0145, sowie vom 6. September 1995, Zl. 95/12/0136) ausführt, sind (nach § 12 Abs. 1 lit. a bzw. nunmehr nach § 12 Abs.... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen (insbesondere des angefochtenen Bescheides) von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1994 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 27. Jänner 1995 setzte der Präsident des OLG Graz gemäß § 12 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) den Vo... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2a;GehG 1956 §12 Abs2d;GehG 1956 §12 Abs2e;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Überschneiden sich die in Form von Übungen absolvierten Zeiten des Präsenzdienstes während des Studiums mit den Studienzeiten, stehen sie zu ihnen unter dem Gesichtspunkt der Anrechnung nach § 12 Abs 2 GehG in einem Konkurrenzver... mehr lesen...
Der am 16. Oktober 1960 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. August 1989 als Beamter der Dienstklasse III der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers den 13. April 1984 fest. Zu diesem Vorrückungsstichtag gelangte die belangte Behörde nach der Bescheidbegründung auf f... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 lita;GehG 1956 §12 Abs2 Z7;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 1 lit a GehG in Verbindung mit Abs 2 sind dem Tag der Anstellung nicht "kalendermäßig bestimmte Zeitabschnitte", sondern "nach Tagen, Monaten und Jahren erfaßte Zeiten" voranzusetzen. Diese Zeiten resultieren aber aus kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitten, und zwar auch ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z3;GehG 1956 §12 Abs2 Z7;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 12 Abs 8 GehG stellt nur eine Prioritätsregel bei Vorliegen einer Konkurrenzsituation von an sich nach § 12 Abs 2 zu berücksichtigenden Zeiten nach Z 2 und 3 und Z 7 und 8 dar, will aber nicht einen Totalausschluß solcher Zeiten bewirken. ... mehr lesen...