RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0145

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs2 Z2;
GehG 1956 §12 Abs2 Z3;
GehG 1956 §12 Abs2 Z7;
GehG 1956 §12 Abs2 Z8;
GehG 1956 §12 Abs8;

Rechtssatz

Der zweite Satz des § 12 Abs 8 GehG stellt nur eine Prioritätsregel bei Vorliegen einer Konkurrenzsituation von an sich nach § 12 Abs 2 zu berücksichtigenden Zeiten nach Z 2 und 3 und Z 7 und 8 dar, will aber nicht einen Totalausschluß solcher Zeiten bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120145.X07

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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