Begründung: Das Erstgericht forderte die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 13. 4. 2000 vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1999 einzureichen und verhängte mit weiterem Beschluss vom 24. 8. 2000 die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Anträge der Gesellschaft und ihrer Vorstandsmitglieder auf Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte das Erstgericht davor bereits zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 19. 9. 2000... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit Beschluss vom 10. 4. 2000 die Geschäftsführer vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH zum 28. 2. 1999 einzureichen. Es verhängte mit Beschluss vom 24. 8. 2000 über die beiden Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer nicht Folge (P. 1b der Rekursentscheidung; mit den weiteren Teilen der Rekursentschei... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft mbH hatte zwei kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführer. Sie wurden mit Beschluss des Erstgerichtes vom 23. 3. 2000 unter Androhung einer Zwangsstrafe von je 10.000 S vergeblich aufgefordert, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 binnen zwei Wochen beim Firmenbuchgericht einzureichen. Das Erstgericht verhängte über die beiden Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 10.000 S und forderte sie unter Androhung einer weiteren Zwangsstrafe von je 50.00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit Beschluss vom 29. 12. 1999 die Geschäftsführer unter Androhung einer Zwangsstrafe von je 10.000 S aufgefordert, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1999 einzureichen. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer beantragten daraufhin die Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens, dem das Erstgericht mit Beschluss vom 5. 5. 2000 (ON 3) nicht entsprach. Gleichzeitig forderte es die Geschäftsführer neuerlich auf, den Jahresabschluss binnen zwei Woche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft mit Beschluss vom 8. 3. 1999 vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 21. 6. 2000 über die Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S (ON 14). Schon zuvor hatte das Erstgericht am 23. 3. 2000 Anträge der Gesellschaft und ihrer Vorstandsmitglieder auf Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurückgew... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber sind Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels unter FN ***** eingetragenen E*****, deren Stammkapital 30,000.000 S beträgt und zur Gänze geleistet ist. Nach der Bekanntgabe der Größenmerkmale zur Einordnung in die Größenklassen nach § 221 Abs 1 bis 3 HGB für das Geschäftsjahr 1997 handelt es sich um eine große Gesellschaft mbH. Die Revisionsrekurswerber sind Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels unter ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von Rosa S***** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete Rosa S***** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Personen, von denen je zwei die Stiftung g... mehr lesen...
Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht fasste den entscheidungsrelevanten Sachverhalt wie folgt zusammen: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Linz ist die D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Geschäftsführer sind Manfred D***** und Hannelore D*****. Das Stammkapital beträgt 500.000 S und ist zur Gänze geleistet. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 28.Februar. Nachdem das Erstgericht mit Beschlüssen vom 5. 2. 1999 und 24. 3. 1999, 13 Fr 727/99k-2 und -... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach die Androhung einer Ordnungsstrafe (nunmehr Zwangsstrafe im Sinn des § 24 FBG) für den Fall der Nichtbefolgung der gerichtlichen Verfügung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Androhung einer Ordnungsstrafe im Sinne des § 19 AußStrG für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nach ständiger Rechtsprechung lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber eine der abgesonderten Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG (SZ 40/79; 5 Ob 1576/92; 6 Ob 2150/96m ua). Ob die Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtspflegeer des Erstgerichtes forderte unter Hinweis auf § 33 Abs 1 HGB, § 24 Abs 1 FBG die drei Vorstandsmitglieder der Landes-Hypothekenbank T*****, eines Sondervermögens mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in ***** (folgend Gesellschaft), auf, binnen drei Wochen die Gesellschaft in das Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck zur Eintragung anzumelden oder darzutun, daß diese Verpflichtung nicht bestehe, widrigens über jedes Vorstandsmit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2bAußStrG 2005 §45 IAAußStrG 2005 §79FBG §24KartG 2005 §35 Abs1 litcUGB §283
Rechtssatz: Die Androhung einer Ordnungsstrafe für den Fall der Nichtbefolgung der ergangenen Verfügung stellt lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen, nicht aber schon eine der Anfechtung und Überprüfung zugängliche Verfügung des Gerichtes im Sinne des § 9 AußStrG dar. Sie ist nicht de... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 6.2.1991 beantragte die Gesellschaft unter Vorlage einer aktualisierten Fassung des Gesellschaftsvertrages, die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie einen neuen Geschäftsführer in das Firmenbuch einzutragen. Das Erstgericht bewilligte die begehrten Eintragungen am 14.2.1991. Mit Beschluß vom selben Tag trug das Erstgericht der Einschreitervertreterin auf, binnen 14 Tagen eine dem § 51 Abs 1 letzter Satz GmbHG entsprechende vollständige Fassung des ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUGB §283UWG §15
Rechtssatz: Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 4 Ob ... mehr lesen...