Norm: UGB §277UGB §283
Rechtssatz: Der Geschäftsführer der GmbH muss für die rechtzeitige Erfüllung seiner Offenlegungspflichten sorgen und daher einem Mitarbeiter oder Steuerberater, dem er damit beauftragt hat, in wirksamer Weise kontrollieren. Bei einer Online - Einreichung des Jahresabschlusses muss er sich zumindest das Übermittlungsprotokoll ansehen. Entscheidungstexte 30 R 100/21b Ents... mehr lesen...
Begründung: Die B***** GmbH mit Sitz in G***** ist zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Wels eingetragen. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichts Steyr vom 14. 12. 2009 zu 14 S ***** das Konkursverfahren eröffnet; zum Masseverwalter wurde Dr. G***** G*****, Rechtsanwalt in L*****, bestellt. Das Konkursverfahren ist nach wie vor aufrecht. Zwischen dem 18. 12. 2009 und dem 19. 2. 2010 wurden in der Insolvenzdatei mehrere Teilschließungen des U... mehr lesen...
Norm: UGB §277UGB §283
Rechtssatz: Zur Wahrung der Frist des § 277 UGB reicht die Einreichung eines vorläufigen Jahresabschlusses aus. Entscheidungstexte 6 Ob 162/11h Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 162/11h Bem: So schon 6 Ob 53/05w und 6 Ob 132/11x. (T1) 6 Ob 164/11b Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 164/11b ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. März 2011 ergingen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführerin wegen Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 Zwangsstrafverfügungen. Dagegen erhoben die Gesellschaft und die Geschäftsführerin mit der
Begründung: Einspruch, dass aus unerklärlichen Gründen die Firmenbucheingabe vom 10. Juni 2010 von der EDV nicht an das Firmenbuch weitergeleitet worden sei. Das Erstgericht verhängte im ordentlichen Verfahren Zwangsstrafen von je 1.400 EUR. B... mehr lesen...
Begründung: Die Gesellschaft hat noch nie Jahresabschlüsse gemäß § 277 UGB zum Firmenbuch eingereicht. Die Geschäftsführerin kämpft seit Jahren erfolglos gegen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Einreichung von Jahresabschlüssen gemäß § 277 UGB und gegen die gemäß § 283 UGB verhängten Zwangsstrafen an. Am 15. März 2011 erließ das Firmenbuchgericht im ordentlichen Verfahren 36 Zwangsstrafverfügungen; dagegen erhob die Geschäftsführerin im eigenen Namen und im Namen der Gesellschaft... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 3. 2011 erließ das Erstgericht gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer Zwangsstrafverfügungen wegen Nichteinreichung der Bilanz zum 31. 3. 2010. Der Geschäftsführer erhob namens der Gesellschaft und im eigenen Namen Einspruch mit der
Begründung: , dass wegen einer laufenden Betriebsprüfung der Jahresabschluss per 31. 3. 2010 noch nicht habe fertiggestellt werden können. Das Erstgericht gab dem Einspruch keine Folge und verhängte im ordentlichen Verfahren eine... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 138278a die C***** *****Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien eingetragen. Alleinige Geschäftsführerin ist seit 18.10.1995 *****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Zwangsstrafverfügungen vom 18.3.2011 verhängte das Handelsgericht Wien über die Gesellschaft (ON 1) und die Geschäftsführerin (ON 2) jeweils die gemäß § 283 Abs 2 UGB vorgesehene Zwangsstrafe von EUR 700,-- wegen nicht rechtzeitiger ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 130934a die M*****GmbH mit dem Sitz in Wien eingetragen. Alleinige Geschäftsführerin ist seit 2.2.1995 *****. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Mit Zwangsstrafverfügung vom 23.3.2011 verhängte das Handelsgericht Wien über die Gesellschaft (ON 1) und die Geschäftsführerin (ON 2) jeweils die gemäß § 283 Abs 2 UGB vorgesehene Zwangsstrafe von EUR 700,-- wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des Jahresabsc... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Republik Österreich ist, ist Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“ und des „Amtsblatts zur Wiener Zeitung“. Der Kläger ist Inhaber einer Werbeagentur und bietet seinen Kunden an, die für die Pflichtveröffentlichungen nach dem UGB im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ erforderlichen Druckunterlagen herzustellen, der „Wiener Zeitung“ zu übermitteln und deren fristgerechte Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen „Ö*****"***** GmbH mit dem Sitz in W***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und der Geschäftsführer 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH mit dem Sitz in H***** über den außerordentlichen Revisionsre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN ***** eingetragenen H*****gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W***** über den außerordentlichen R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Firmenbuchsache der T*****gesellschaft mbH mit dem Sitz in I*****, FN *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des ehemaligen Geschäftsführers Dr. Peter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien betreiben Einkaufszentren in Oberösterreich. Die Beklagte ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihr Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Sie reichte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 erst am 18. September 2007 und jenen zum 31. Dezember 2006 erst am 24. Dezember 2007 beim Firmenbuchgericht ein. Die Klägerin beantragt, der Beklagten aufzutragen, a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verletzungen der Offenlegungsp... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die „b*****gmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Wien. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Einziger Geschäftsführer ist seit 18. 3. 2004 Martin H*****. Mit Beschluss vom 23. 7. 2007 forderte das Erstgericht den Geschäftsführer Martin H***** unter Androhung einer Zwangsstrafe von 700 EUR pro Jahresabschluss auf, die Unterlagen gemäß §§ 277 ff UGB für die Ges... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen G***** GmbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen A***** GmbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs de... mehr lesen...
Begründung: Die F***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in U***** ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragen; sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs 3 UGB. Die F***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in U***** ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragen; sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des Paragraph 221, Absatz 3, UGB. Am 13. 3. 2007 legte ihr Geschäftsführer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der beim Landesgericht Feldkirch zu FN ***** eingetragenen Willy H***** GmbH mit dem Sitz in H***** und der Geschäftsanschrift in *****, über die Rekurse und Revisi... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz ist zu FN ***** seit 15. 11. 1995 die D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** eingetragen. Vertretungsbefugte Geschäftsführerin ist seit 17. 3. 1998 Hannelore D*****. Eine Offenlegung von Jahresabschlüssen (§ 277 UGB) erfolgte bisher nicht. Auch wurden bisher Merkmale, die für die Einordnung gemäß § 221 UGB erforderlich sind (§ 277 Abs 4 UGB), nicht bekannt gegeben. Zur Durchsetzung der Offenlegung des Jahresabschlusses für... mehr lesen...
Begründung: Über den Geschäftsführer der Rechtsanwalt-GmbH wurden gemäß § 283 UGB wegen Verletzung seiner Offenlegungspflichtung betreffend das Geschäftsjahr vom 1. 2. 2004 bis 31. 1. 2005 und vom 1. 2. 2005 bis 31. 1. 2006 Zwangsstrafen verhängt. Über den Geschäftsführer der Rechtsanwalt-GmbH wurden gemäß Paragraph 283, UGB wegen Verletzung seiner Offenlegungspflichtung betreffend das Geschäftsjahr vom 1. 2. 2004 bis 31. 1. 2005 und vom 1. 2. 2005 bis 31. 1. 2006 Zwangsstrafen ver... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Revisionsrekurswerber, über die nach § 277 HGB (UGB), § 24 FBG Zwangsstrafen wegen Verletzung ihrer Offenlegungspflichten betreffend die Geschäftsjahre 1999/2000 bis 2004/2005 verhängt worden sind, machen geltend, aus der Neufassung des § 24 Abs 3 FBG ergebe sich, dass die „bisherigen Erzwingungsstrafen" aus dem Handelsgesetzbuch und dem Firmenbuchgesetz „eliminiert" worden seien und dass der Gesetzgeber mit dem PublizitätsrichtlinieG" BGBl I Nr. 103/2006 eine „v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers Ral... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt zu FN ***** eingetragenen L***** GmbH mit dem Sitz in Guntramsdorf, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihrer Geschäftsführer Mag. Werner W***** und ... mehr lesen...
Begründung: Beim Firmenbuchgericht ist ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 2003 anhängig. Das Erstgericht hatte die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft mbH unter Androhung der Verhängung einer weiteren Zwangsstrafe im Betrag von jeweils 1.460 EUR neuerlich vergeblich aufgefordert, diesen Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einzureichen. Nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist verhängte das Erstgericht die angedro... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH ist beim Erstgericht seit dem Jahr 2000 ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung der Jahresabschlusses zum 28. 2. 1999 anhängig (§§ 277 ff HGB). Gegen die Geschäftsführer der Gesellschaft mbH ist beim Erstgericht seit dem Jahr 2000 ein Zwangsstrafenverfahren zur Erzwingung der Offenlegung der Jahresabschlusses zum 28. 2. 1999 anhängig (Paragraphen 277, ff HGB). Das Erstgericht wies die Anträge der Gesellsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof beurteilt in ständiger Rechtsprechung die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften und ihre Durchsetzung mit Zwangsstrafen als dem Gemeinschaftsrecht entsprechend und erblickt in der Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (vor allem der Entscheidung vom 4. 12. 1997 Slg 1997 I-6843 - Daihatsu) keinen Eingriff in die Grundrechte ... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 3. 1999 wurde über das Vermögen der Gesellschaft mbH der Ausgleich, am 22. 3. 1999 der Anschlusskonkurs eröffnet. Es wurde ein Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Das Firmenbuchgericht forderte am 1. 12. 1999 die Geschäftsführer auf, die Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB samt Beilagen für das am 31. 12. 1998 beendete Geschäftsjahr binnen drei Wochen zur Offenlegung einzureichen, widrigenfalls ein Zwangsstrafenverfahren gemäß § 283 HGB eingeleitet werde. Der... mehr lesen...
Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Feldkirch ist die Hermann P***** mit dem Sitz in L***** eingetragen. Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. 12. Die Zweit- bis Viertrevisionsrekurswerber sind vertretungsbefugte Geschäftsführer der Gesellschaft. Nachdem das Erstgericht die vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft mehrmals erfolglos aufgefordert hatte, den Jahresabschluss zum 31. 12. 1997 offenzulegen, verhängte es die ihnen nach § 24 Abs 1 FB... mehr lesen...