§ 277 UGB

UGB - Unternehmensgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch Art. 1 Z 12, BGBl. I Nr. 186/2022)

In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
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