RS OGH 2021/9/13 30R100/21b (30R101/21z)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2021
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Norm

UGB §277
UGB §283

Rechtssatz

Der Geschäftsführer der GmbH muss für die rechtzeitige Erfüllung seiner Offenlegungspflichten sorgen und daher einem Mitarbeiter oder Steuerberater, dem er damit beauftragt hat, in wirksamer Weise kontrollieren. Bei einer Online - Einreichung des Jahresabschlusses muss er sich zumindest das Übermittlungsprotokoll ansehen.

Entscheidungstexte

  • 30 R 100/21b
    Entscheidungstext OLG Wien 13.09.2021 30 R 100/21b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001006

Im RIS seit

19.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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