Norm
UGB §277Rechtssatz
Der Geschäftsführer der GmbH muss für die rechtzeitige Erfüllung seiner Offenlegungspflichten sorgen und daher einem Mitarbeiter oder Steuerberater, dem er damit beauftragt hat, in wirksamer Weise kontrollieren. Bei einer Online - Einreichung des Jahresabschlusses muss er sich zumindest das Übermittlungsprotokoll ansehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001006Im RIS seit
19.10.2021Zuletzt aktualisiert am
20.10.2021