Norm
ABGB §93 ARechtssatz
Zur Aufnahme einer Ehegemeinschaft muß es als ausreichend angesehen werden, wenn die für die Haushaltsführung einer dreiköpfigen Familie notwendigen Räume, wenn auch bloß in Untermiete, vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047263Dokumentnummer
JJR_19540505_OGH0002_0020OB00926_5300000_001