RS OGH 1950/6/28 3Ob358/50, 3Ob253/53, 6Ob380/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1950
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Norm

ABGB §93 A
EO §382 Z8 IIIF

Rechtssatz

Der von der beklagten Ehegattin im Scheidungsverfahren gestellte Antrag, dem klagenden Ehemann mit EV die vorläufige Aufnahme der Beklagten in die Ehegemeinschaft aufzutragen, ist zurückzuweisen, weil über den Anspruch im außerstreitigen Verfahren zu erkennen ist, daher die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes vorliegt, und überdies nur der Kläger, nicht aber die Beklagte einen Antrag auf Erlassung einer EV nach § 381 EO stellen kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 358/50
    Entscheidungstext OGH 28.06.1950 3 Ob 358/50
    Veröff: SZ 23/212 = JBl 1951,65
  • 3 Ob 253/53
    Entscheidungstext OGH 29.04.1953 3 Ob 253/53
    Ausdrücklich gegenteilig
  • 6 Ob 380/66
    Entscheidungstext OGH 14.12.1966 6 Ob 380/66
    Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 358/50; nur: über den Anspruch im außerstreitigen Verfahren zu erkennen. (T1) Beisatz: Daher vierzehntägige Rekursfrist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0005832

Dokumentnummer

JJR_19500628_OGH0002_0030OB00358_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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