Norm
ABGB §93 ARechtssatz
Neben der Regelung des allgemeinen Anspruches auf Aufnahme in die eheliche Gemeinschaft können nicht auch weitere Einzelheiten erst bevorstehenden Zusammenlebens geregelt werden (zB Ausfolgung des Wohnungsschlüssels, Zutritt zu jedem einzelnen Raum in der Wohnung, anständige Begegnung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0047654Dokumentnummer
JJR_19380518_OGH0002_0020OB00371_3800000_001