Norm: ABGB §520ABGB §613
Rechtssatz: Hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Überschreitung der Grenzen der Nutzungsberechtigung des Vorerben ist zu unterscheiden. Schon vor Eintritt des Substitutionsfalls kann der Nacherbe vom Vorerben Unterlassung und Sicherstellung gemäß § 520 ABGB verlangen, außerdem besteht ein Beseitigungsanspruch. Ist bereits ein Schaden entstanden, so kann der Nacherbe nach Eintritt des Substitutionsfalls Schadenersatz verl... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Der verbücherte Fruchtgenussvertrag zwischen einem Liegenschaftseigentümer und einem Verein, der seinen Mitgliedern nach dem Timesharing-Modell langfristig gesicherte Ferienwohnrechte verschafft, kann bei erheblicher Pflichtverletzung von demjenigen, der dafür nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist, vorzeitig analog zu § 1118 ABGB aufgelöst werden. Allerdings sind die Grundsätze des § 520 ABGB ... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Der Grundsatz des § 520 ABGB, wonach der Fruchtgenussberechtigte im Fall der Rückstellung der Sache an den Eigentümer einen Anspruch auf „billige Abfindung" hat, gilt auch für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Fruchtgenussrechts durch den Eigentümer in Analogie zu § 1118 ABGB. Entscheidungstexte 9 Ob 16/08f Entscheidungstext OGH 08.10.2008... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile - der Kläger ist der Stiefsohn der Beklagten - sind als Testamentserben ihres am 31. 3. 1996 verstorbenen Ehegatten bzw Vaters Richard D***** je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in S*****. Entsprechend einer testamentarischen Anordnung des Erblassers ist ob dem Hälfteanteil des Klägers die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der Beklagten einverleibt. Das Testament ent... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer als Grünland (Wiese) landwirtschaftlich genutzten und derzeit verpachteten Liegenschaft. Der Beklagte war Alleineigentümer der über eine Länge von 190 m im Norden anrainenden Liegenschaft mit dem GSt 713/3 Wald. Mit Schenkungsvertrag vom 26.September 1985 übertrug der Beklagte seine Liegenschaft an seine beiden Söhne, behielt sich jedoch die einverleibte Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenußrechts vor. Noch... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §613EO §381 A
Rechtssatz: Liegt die Voraussetzung des § 520 ABGB vor, kann der Eigentümer (Nacherbe) sein Verlangen nach Sicherheitsleistung mit Klage geltend machen. Aber nur dann, wenn der Eigentümer (Nacherbe) gleichzeitig auch behaupten und bescheinigen kann, daß sein Sicherstellungsanspruch iSd § 381 EO gefährdet ist, kann er zu dessen Sicherung eine einstweilige Verfügung beantragen. Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 558 Grundbuch Innere Stadt Wien mit dem Haus Wien 1., Judenplatz 6. Auf Grund einer letztwilligen Anordnung des vormaligen Eigentümers stand der im Jahre 1979 verstorbenen Dr. Erika H***-H*** ein Fruchtgenuß am Hause zu. Mit Vertrag vom 24.April 1973 gab die Fruchtgenußberechtigte dem Beklagten im 5. Stock gelegenen Räume (Tür 6 a) "samt einem Teil des Dachbodens" in Bestand. Die Streitteile gehen überei... mehr lesen...
Norm: ABGB §513ABGB §520
Rechtssatz: Der Fruchtnießer darf keine Veränderung vornehmen, welche das Wesen der dienstbaren Sache umgestalten. Er darf insbesondere ihre wirtschaftliche Zweckbestimmung und daher auch die Bewirtschaftungsart liegender
Gründe: nicht verändern und muss auf Verlangen des Eigentümers in einem solchen Fall den früheren Zustand wiederherstellen. Entscheidungstexte 5 Ob 56... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §608ABGB §613
Rechtssatz: Gefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des § 520 ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Entscheidungstexte 6 Ob 603/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 6 Ob 603/77 Veröff: EvBl 1978/97 S 296 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. X.; die Beklagte hat an dieser Liegenschaft das Fruchtgenußrecht. Zum Gutsbestande dieser Liegenschaft gehören u. a. mehrere Waldparzellen. Die Beklagte hat um die Bewilligung der Schlägerung von 30 fm Nutzholz angesucht; die zuständige Bezirkshauptmannschaft erteilte am 16. März 1964 die Bewilligung. Der Kläger begehrte - unter Hinweis darauf, daß die von der Beklagten beabsichtigte Schlägerung eine Vorgriffsnutzung auf sechs Jahre dar... mehr lesen...
Norm: ABGB §513ABGB §520
Rechtssatz: Der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft kann wegen Substanzverletzungen des Fruchtnießers diesen auch auf Unterlassung belangen. Entscheidungstexte 5 Ob 349/66 Entscheidungstext OGH 22.12.1966 5 Ob 349/66 LwBetr 1968,88 = SZ 39/220 5 Ob 569/78 Entscheidungst... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt, die beiden Beklagten als Berechtigte aus der ihnen zustehenden und ob der klägerischen Liegenschaft einverleibten Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes schuldig zu erkennen, der klagenden Parteisicherstellung der Substanz nach der Vorschrift der §§ 1373, 1374 ABGB. zu leisten, wobei der wirkliche Wert dieser Sicherheit mindestens 25.000 S zu betragen habe. Zur Begründung: ihres Anspruches führen sie an, den Beklagten stunde an der im ersten Stock des klägerischen Haus... mehr lesen...
Norm: ABGB §520ABGB §1373ABGB §1374
Rechtssatz: Zum Begehren des Eigentümers auf Sicherheitsleistung nach § 520 ABGB; Fassung des Klagebegehrens. Entscheidungstexte 1 Ob 139/65 Entscheidungstext OGH 28.09.1965 1 Ob 139/65 Veröff: EvBl 1966/49 S 68 = SZ 38/146 6 Ob 329/66 Entscheidungstext OGH 25.10.1966 6 Ob 329/66 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Mit Vereinbarung vom 21. November 1960 übergab Heinrich W. der Beklagten das ihm gehörige Kaffeehaus in P., mit dem dazugehörigen Objekt "zur Aufrechterhaltung ihrer Existenz". Die genannte Vereinbarung enthält u. a. noch folgende ausdrückliche Vertragsbestimmungen: "Miete oder Pacht ist keine zu bezahlen. Sollte Grete Maria W. (d. i. die Beklagte) ableben, geht der ganze Besitz, wie er übernommen wurde, wieder an Heinrich W. zurück." Die klagende Partei, die Verlassenschaft nach He... mehr lesen...
Norm: ABGB §520
Rechtssatz: Bei Überlassung eines Unternehmens zur Aufrechterhaltung der Existenz des Berechtigten wird ein einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis begründet. Der Eigentümer des Unternehmens kann daher in analoger Anwendung der Bestimmung des § 520 ABGB die Sicherstellung der Substanz nicht aber die Aufhebung des Vertrages analog den Bestimmungen des § 1118 ABGB verlangen ( ähnlich 1 Ob 183/63 ). Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §520
Rechtssatz: Analoge Anwendbarkeit des § 520 ABGB auf ein dem Fruchtgenuß ähnliches obligatorisches Rechtsverhältnis. Entscheidungstexte 1 Ob 183/63 Entscheidungstext OGH 06.12.1963 1 Ob 183/63 8 Ob 84/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 8 Ob 84/65 Ähnlich; Veröff: SZ 38/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §520
Rechtssatz: "Billige Abfindung" bei Fruchtgenuß an einem Unternehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 11/58 Entscheidungstext OGH 11.03.1958 3 Ob 11/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015052 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am 27.... mehr lesen...
Norm: ABGB §513ABGB §520
Rechtssatz: Der Eigentümer ist nicht auf den Rechtsbehelf des § 520 ABGB beschränkt; vielmehr steht ihm auch während der Dauer der Fruchtniessung die Wiederherstellungsklage zu, wenn ein Interesse vorhanden ist, das das sofortige Ersatzbegehren rechtfertigt ( Instandhaltung eines Mühlbaches ). Entscheidungstexte 1 Ob 316/56 Entscheidungstext OGH 04.07.1956 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §520EO §97
Rechtssatz: Zwangsverwaltung nach der Exekutionsordnung und gerichtliche Verwaltung nach § 520 AGBG können nicht nebeneinander bestehen. Entscheidungstexte 3 Ob 560/36 Entscheidungstext OGH 30.06.1936 3 Ob 560/36 SZ 18/111 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0002769 ... mehr lesen...