RS OGH 1965/4/6 8Ob84/65

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Veröffentlicht am 06.04.1965
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Norm

ABGB §520

Rechtssatz

Bei Überlassung eines Unternehmens zur Aufrechterhaltung der Existenz des Berechtigten wird ein einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis begründet. Der Eigentümer des Unternehmens kann daher in analoger Anwendung der Bestimmung des § 520 ABGB die Sicherstellung der Substanz nicht aber die Aufhebung des Vertrages analog den Bestimmungen des § 1118 ABGB verlangen ( ähnlich 1 Ob 183/63 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015053

Dokumentnummer

JJR_19650406_OGH0002_0080OB00084_6500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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