IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Dr. Kurz über die Beschwerde der A und des B, vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 08.09.2017, Zl. ***, betreffend Erteilung eines Abbruchauftrages nach der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiese... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 1976 §100 Abs1ABGB §435
Rechtssatz: Haben Wohnungseigentümer das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht an den von einem Abbruchauftrag betroffenen Objekten, können nur sie zum Abbruch verpflichtet werden (vgl VwGH 2006/05/0293). Schlagworte Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Miteige... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 1976 §100 Abs1ABGB §435
Rechtssatz: Bauaufträge, die sich an den Eigentümer des Grundstücks oder des Bauwerks zu richten haben, sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich, sofern keine ausdrückliche (abweichende) Sondervorschrift besteht, an alle Miteigentümer zu richten. Unabhängig davon ist ein Bauauftrag aber nicht deshalb re... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 1976 §100 Abs1ABGB §435
Rechtssatz: Ein Superädifikat liegt vor, wenn dem Erbauer erkennbar die Belassungsabsicht fehlt, welche im Allgemeinen durch das äußere Erscheinungsbild des Bauwerkes hervortritt, aber auch aus anderen Umständen erschlossen werden kann. Die Errichtung eines Bauwerkes aufgrund eines zeitlich beschränkten Gru... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 18.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 1976 §100 Abs1ABGB §435
Rechtssatz: Superädifikate werden im Gegensatz zu sonstigen Gebäuden nicht Zugehör der Liegenschaft und sind Gegenstand eines besonderen Eigentumsrechtes. Das Superädifikat stellt daher genauso wie das Baurecht und das Kellereigentum eine Durchbrechung des Grundsatzes „superficies solo cedit“ dar. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 18.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 1976 §100 Abs1ABGB §435
Rechtssatz: Die Bauverhandlungsschrift darf im
Spruch: des Baubewilligungsbescheides zu dessen Bestandteil erklärt werden. Dadurch werden die in der Verhandlungsschrift angeführten Auflagen zu Bestandteilen des Spruches (Hauer/Zaussinger, NÖ Bauordnung, 4. Auflage, Erläuterung zu § 100 Abs 1 NÖ BO 1976). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde der A und des B, beide nunmehr vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstands der Gemeinde *** vom 13. September 2018, Zl. ***, mit dem die Berufung der A und des B gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 16. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Untersagung der Nutzung und Abbruchauftrag gem. §... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur sind Adressaten eines Abbruchauftrages gemäß § 35 Abs 2 NÖ BO mangels anders lautender gesetzlicher Regelung grundsätzlich der oder die Eigentümer der betroffenen Baulichkeit (vgl zB VwGH 2008/05/0087). Nichts anderes kann für die bescheidmäßige Unters... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: Nach § 9 Abs 4 Satz 2 NÖ BO sind baupolizeiliche Aufträge gegenüber einem Grundstückseigentümer – unbeschadet dessen zivilrechtlicher Ersatzansprüche gegenüber Dritten und unabhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen am in Frage stehenden Bauwerk – zu erlassen, wenn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: § 9 Abs 4 Satz 2 NÖ BO nimmt ausdrücklich nur auf den seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommenden Grundstückseigentümer Bezug und findet sich keine vergleichbare Anordnung in der NÖ BO, wonach ein baupolizeilicher Auftrag ungeachtet der zivilrechtlichen Eigentum... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: Bei einem Superädifikat handelt es sich gemäß § 435 ABGB um ein Bauwerk, das in der Absicht aufgeführt wurde, dass es nicht ständig auf einer Liegenschaft bleiben soll. Das wichtigste Merkmal für das Vorliegen eines Superädifikates ist somit die mangelnde Belassungsabsicht in ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: Die Beweislast für das Vorliegen eines Superädifikates trifft denjenigen, der sich auf die Superädifikatseigenschaft beruft (vgl OGH 3 Ob 516, 517/90 = JBl 1991, 238). Schlagworte Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Sup... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 07.12.2018 Norm: BauO NÖ 2014 §9 Abs4BauO NÖ 2014 §35 Abs2BauO NÖ 2014 §35 Abs3ABGB §435
Rechtssatz: Sind vom Grundeigentümer verschiedene Adressaten eines baubehördlichen Abbruchauftrages bzw eines baubehördlichen Nutzungsverbotes nicht Superädifikatseigentümer (und auch nicht Baurechtsinhaber), ist eine Auftragserteilung an diese rechtswidrig (zur Annahme eines Superädifika... mehr lesen...