Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
07.12.2018Norm
BauO NÖ 2014 §9 Abs4Rechtssatz
§ 9 Abs 4 Satz 2 NÖ BO nimmt ausdrücklich nur auf den seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommenden Grundstückseigentümer Bezug und findet sich keine vergleichbare Anordnung in der NÖ BO, wonach ein baupolizeilicher Auftrag ungeachtet der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse und ungeachtet daraus erfließender allfälliger zivilrechtlicher Ersatzansprüche jedenfalls auch demjenigen gegenüber erteilt werden könnte, der sich gegenüber der Behörde als Eigentümer deklariert.
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Superädifikat;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1155.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019