Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.12.2018Norm
BauO NÖ 2014 §35 Abs2Rechtssatz
Bauaufträge, die sich an den Eigentümer des Grundstücks oder des Bauwerks zu richten haben, sind im Falle des Miteigentums grundsätzlich, sofern keine ausdrückliche (abweichende) Sondervorschrift besteht, an alle Miteigentümer zu richten. Unabhängig davon ist ein Bauauftrag aber nicht deshalb rechtswidrig, wenn nicht sämtliche Miteigentümer des Bauwerkes dem Bauauftragsverfahren beigezogen worden sind. Dies deshalb, weil ein Bauauftrag nicht in einem einheitlichen Bescheid gegen alle Miteigentümer erlassen werden muss (vgl VwGH 2002/05/1503; VwGH 2011/05/0093).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Miteigentum; Wohnungseigentum;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1326.001.2017Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019