RS Lvwg 2018/12/18 LVwG-AV-1326/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

18.12.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §35 Abs2
BauO NÖ 1976 §100 Abs1
ABGB §435

Rechtssatz

Ein Superädifikat liegt vor, wenn dem Erbauer erkennbar die Belassungsabsicht fehlt, welche im Allgemeinen durch das äußere Erscheinungsbild des Bauwerkes hervortritt, aber auch aus anderen Umständen erschlossen werden kann. Die Errichtung eines Bauwerkes aufgrund eines zeitlich beschränkten Grundbenutzungsrechtes legt den begrenzten Zweck (nur) nahe (VwGH 2010/17/0127).

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Miteigentum; Wohnungseigentum;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1326.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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