RS Lvwg 2018/12/7 LVwG-AV-1155/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.12.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §9 Abs4
BauO NÖ 2014 §35 Abs2
BauO NÖ 2014 §35 Abs3
ABGB §435

Rechtssatz

Nach § 9 Abs 4 Satz 2 NÖ BO sind baupolizeiliche Aufträge gegenüber einem Grundstückseigentümer – unbeschadet dessen zivilrechtlicher Ersatzansprüche gegenüber Dritten und unabhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen am in Frage stehenden Bauwerk – zu erlassen, wenn dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 9 Abs 4 Satz 1 NÖ BO nicht nachkommt, der Baubehörde auf deren Verlangen mitzuteilen, wer Eigentümer der auf seinem Grundstück befindlichen Bauwerke ist.

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Superädifikat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1155.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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