Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
07.12.2018Norm
BauO NÖ 2014 §9 Abs4Rechtssatz
Bei einem Superädifikat handelt es sich gemäß § 435 ABGB um ein Bauwerk, das in der Absicht aufgeführt wurde, dass es nicht ständig auf einer Liegenschaft bleiben soll. Das wichtigste Merkmal für das Vorliegen eines Superädifikates ist somit die mangelnde Belassungsabsicht in Bezug auf das in Frage stehende Bauwerk, worunter die zeitliche Beschränkung der positiven Belassungsabsicht des Erbauers dahingehend, dass sie kürzer als die natürliche Nutzungsdauer des Bauwerks ist, zu verstehen ist (vgl Mader in Klete?ka/Schauer, ABGB-ON § 435, Stand 01.02.2014, Rz 4).
Schlagworte
Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Superädifikat;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1155.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019