RS Lvwg 2018/12/7 LVwG-AV-1155/001-2018

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Veröffentlicht am 07.12.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

07.12.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §9 Abs4
BauO NÖ 2014 §35 Abs2
BauO NÖ 2014 §35 Abs3
ABGB §435

Rechtssatz

Bei einem Superädifikat handelt es sich gemäß § 435 ABGB um ein Bauwerk, das in der Absicht aufgeführt wurde, dass es nicht ständig auf einer Liegenschaft bleiben soll. Das wichtigste Merkmal für das Vorliegen eines Superädifikates ist somit die mangelnde Belassungsabsicht in Bezug auf das in Frage stehende Bauwerk, worunter die zeitliche Beschränkung der positiven Belassungsabsicht des Erbauers dahingehend, dass sie kürzer als die natürliche Nutzungsdauer des Bauwerks ist, zu verstehen ist (vgl Mader in Klete?ka/Schauer, ABGB-ON § 435, Stand 01.02.2014, Rz 4).

Schlagworte

Baurecht; baupolizeilicher Auftrag; Abbruchauftrag; Eigentümer; Superädifikat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1155.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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